Veröffentlichung und Abschluß

Haben Sie die Doktorprüfung bestanden, so sind Sie verpflichtet, die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Veröffentlichung innerhalb der durch die Promotionskommission festgelegten Frist, spätestens jedoch ein Jahr nach der Disputation, zugänglich zu machen

In angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist die Dissertation, wenn die Doktorandin oder der Doktorand die genehmigte Fassung unentgeltlich der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt hat.

Nach Ablieferung der Pflichtexemplare wird eine Doktorurkunde ausgefertigt und Ihnen durch die Dekanin oder den Dekan ausgehändigt. Am Tag der Urkundenübergabe endet das Promotionsverfahren.

Abgeschlossene Promotionsverfahren der Fakultät 4