Promotionsverfahren

Den Antrag auf die Eröffnung eines Promotionsverfahren reichen Sie per E-Mail (Dekanat) ein:

  • Antragsschreiben an Dekan:in (Titel der Dissertation, Angabe angestrebter Doktorgrad, Art der Dissertation, Erstbetreuung, Zweitbetreuung)
  • Dissertationsschrift in entsprechender Ausfertigung (elektronisch per E-Mail und postalisch)
  • Dokumente entsprechend der Rahmenpromotionsordnung §10 

Ihr Antrag mit allen Unterlagen wird zuerst dem Promotionsausschuss vorgelegt und dann zum folgenden Sitzungstermin im Fakultätsrat eingereicht.
Sie werden über das Ergebnis informiert.

Bei der Eröffnung des Verfahrens wählt die Fakultät die Mitglieder der Promotionskommission und bestimmt den Vorsitz.

Hinweise zur geschlechtergerechten Sprache

Sprache beeinflusst die Bilder, die wir im Kopf haben. Sprache beeinflusst unser Denken und Handeln.

Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) hat bereits 2014 diesen wichtigen Umstand in den Gesetzestext aufgenommen. Gemäß § 7 (6) BbgHG und in Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes der BTU hat der Senat einen Leitfaden zur Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Leitfaden orientiert sich an der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfohlenen gendersensiblen Schreibweise.