Dekan und Prodekane
Verantwortung und Aufgaben des/der Dekan*in
Der/Die Dekan*in leitet die Fakultät und wird für die Dauer von vier Jahren vom Fakultätsrat gewählt. Er/Sie ist ...
- für alle Aufgaben des Fachbereichs zuständig.
- verantwortlich für die Studien- und Prüfungsorganisation und die Koordinierung von Forschung und Lehre.
- verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots.
- weisungsbefugt gegenüber den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern in Angelegenheiten der Lehr und Prüfungsorganisation.
- über den Einsatz der Mitarbeiter des Fachbereichs entscheidungsbefugt.
Seine/Ihre Aufgaben sind ...
- die Aufstellung von Konzepten für die Entwicklung der Fakultät.
- die leistungs- und belastungsorientierte Verteilung von Mitteln und Stellen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Evaluation von Lehre und Forschung.
- die Erstellung von Lehr- und Forschungsberichten der Fakultät.

Assistenz Dekanat
Verantwortung und Aufgaben der Prodekan*innen
Die Prodekan*innen unterstützen den Dekan bei der Erfüllung und Wahrnehmung seiner Aufgaben am jeweiligen Standort und vertreten ihn bei Abwesenheit.

Prodekan am Zentralcampus
Prof. Dr. rer. pol. habil. David Müller
Tel.: +49 (0) 355 69 2949

Prodekanin am Campus Sachsendorf
Prof. Dr. phil. Silke Michalk
Tel.: +49 (0) 355 - 58 18 717