Antrag zur Annahme
als Doktorand*in / Zulassung zur PromotionDer Einstieg ins Promotionsverhältnis mit Betreuungszusage und Antrag
- Vorraussetzungen (ein sehr guter Master-Abschluss, Thema, Betreuung)
- Betreuende finden (hier finden Sie eine Übersicht unserer Fachbereiche)
- Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Erfassungsbogen Antrag Annahme Doktorand*in (NEU 9/2024)
- Zeugniskopien von bisherigen akademischen Abschlüssen, d.h. Kopien der Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse
- Lebenslauf
- Erklärung, dass die Promotionsordnung bekannt ist.
- Erklärung, dass keine Promotionsvorhaben an anderen Hochschulen laufen, gegebenenfalls Bestätigung des Abbruchs
Für Bewerbende mit ausländischem Hochschulabschluss
Sofern das Original der Urkunden und Zeugnisse der bisher erworbenen Hochschulabschlüsse nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, wird zusätzlich eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung benötigt.
Was passiert nach dem Antrag?
- Die Antragsunterlagen sowie die Zulassungsvoraussetzungen werden im Dekanat eingereicht und geprüft.
- Für ausländische Bewerbende wird eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das International Relations Office (IRO) vorgenommen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Der Promotionsausschuss der Fakultät 5 entscheidet in ihren Sitzungen (Sitzungstermine siehe unten) über die Zulassung als Doktorand*in. Anschließend werden Sie durch das Dekanat schriftlich über die Entscheidung informiert. Ihre Antragsunterlagen müssen spätestens 10 Tage vor der nächsten Sitzung im Dekanat eingegangen sein.
- Für die Immatrikulation als Promotionsstudierende werden die Unterlagen an den Studierendenservice bzw. bei ausländischen Studierenden an das International Relations Office (IRO) übergeben.
Termine Promotionsausschuss - 2025
14.10.2024 | 25.11.2024 | 13.01.2025 |
24.02.2025 | 07.04.2025 | 28.05.2025 |
02.07.2025 | 06.08.2025 | 24.09.2025 |
15.10.2025 |