8. Öffentlicher Raum

Der gemeinsame, uns allen gehörende Raum der Stadt: für das alltägliche Schauspiel unserer Selbst; der Begegnung mit dem Schönen wie dem Abstoßenden, im Vertrauten wie im Fremden; der Kontrolle und Anonymität.
Doch zunächst ist der öffentliche Raum das Orientierungsgerüst der Stadt. Dort schafft Eindeutigkeit Übersicht. Mehrdeutigkeit kann zur Mannigfaltigkeit beitragen und Verwirrung stiften und das Labyrinth kann Schutz bieten.
Öffentlicher Raum beschreibt den physischen Raum zwischen den Dingen, den Häusern, den Behältern des Privaten.
Der offene, öffentliche Raum besteht aus dem Kontinuum von Straße, Gasse, Fuge im Wechsel zur Aufweitung aus Platz, Forum oder Marktplatz als Stellen des Besonderen. Umspült vom öffentlichen Raum, also freistehend finden wir das einzelne Objekt, den Solitär, das Monument. Hinter dieser körperlichen Beschreibung verbirgt sich eine klassische Raumauffassung, die öffentlichen Raum vom privaten Raum unterscheidet und beides mit komplementären Eigenschaften beschreibt, die das We-sen des Stadtbegriffs ausmachen.
Oft genug existieren Mischverhältnisse innerhalb des Stadtgefüges aus Öffentlich und Privat. Was bestimmt z.B. innerhalb einer Siedlung aus Zeilen - man spricht von einer offenen Bebauung - welche Flächen öffentlich oder privat sind? Noch uneindeutiger erscheint oftmals die Frage nach dem Raum. Halböffentliche Flächen behindern die Orientierung innerhalb der Stadt.
Es lassen sich zwei Bedeutungsebenen nach dem rechtlich festgesetzten ö.R. und dem wahrgenommenen oder angenommenen ö.R. unterscheiden. Der Nolli-Plan von Rom (1748) verbindet beide Ebenen zu einem Plan der Stadt aus Straßen, Plätzen und öffentlichen Gebäuden.