4. Parzellierung
Über den Besitz einer Parzelle wird der Eigentümer an den Baugrund gebunden, ist sozusagen (Klein-) Teilhaber der Stadt. Das über das Grundbuch verbriefte Eigentumsrecht bedeutet Baufreiheit innerhalb dem dafür festgelegtem Regelwerk, soziale Verantwortung, Wertbeständigkeit oder Gewinn.
Die Parzelle stellt die kleinste „rationale“ Einheit der Ordnungsstruktur innerhalb des Stadtgebietes dar. Durch ihre Grösse lässt sie ein wesentliches Maß für Flexibilität des Stadtganzen erkennen. Die Stadt als unperfekte, d.h. als lebendiger, nicht starrer Mechanismus befindet sich im ständigen Umbil-dungsprozess. Die Parzellierung ist ein wichtiges Maß des Freiheitsgrades. Stellt man sich ein Quar-tier bestehend aus 8 Grundstücken vor und im Vergleich ein Stadtquartier ähnlichen Gesamtausmas-ses mit 100 Parzellen, so wird der Unterschied deutlich. Beide Möglichkeiten kommen in unseren Städten z.B. innerhalb eines Blockes vor.
Die Parzellen stellen über den Wert des Eigentums die stabilsten Ordnungslinien her, die über Gene-rationen Gültigkeit besitzen und dennoch birgt sie im Kern auch den Reiz des „Anarchischen“. Ohne den sukzessiven Auf- und Weiterbauprozess innerhalb des Stadtgefüges entsteht keine (soziale) Ni-sche. Wachstum und Zerfall sind komplementäre Eigenschaften der Stadt.
Die Planung versucht auf diese Prozesse Einfluss zu nehmen, indem sie über die planungsrechtliche Steuerung Regelwerke (z.B. Flächennutzungsplan) entwickelt, die den Inhalt (Art und Maß der Nut-zung) der Parzellen festlegen und in der Stadt sortieren. Das bestehende Kontrollsystem sucht in seinem Wunsch nach Reinheit die Ideale der Moderne aus der Charta von Athen (CIAM „Grundsätze des Städtebaus“ 1933) zu verwirklichen.