Plagiate vermeiden

Was ist ein Plagiat?

Als Plagiat zählt, wenn ein fremdes Werk teilweise oder ganz übernommen wird, ohne die Quelle anzugeben und den Urheber kenntlich zu machen. Dazu zählt auch, wenn der Text nicht selbst geschrieben wurde, sondern von Anderen bzw. Softwareprogrammen erstellt wurden.

Mögliche Plagiatsformen

  • „Ghostwriter-Plagiat”, wenn der Text von einer anderen Person (im Auftrag) geschrieben wurde, aber unter dem eigenen Namen eingereicht wird. 
  • Vollplagiat, die Kopie eines anderen wissenschaftlichen Textes von dem Sie sich selbst als Autor*in ausgeben.
  • Selbstplagiat, das Einreichen einer Arbeit (oder Teilen davon) zu mehreren Prüfungsleistungen.
  • Übersetzungsplagiat, das Ausgeben übersetzer fremdsprachiger Texte oder Teile von fremdsprachigen Texten ohne Quellenangabe als eigenen Text.
  • Copy und Paste-Plagiat, das Einfügen von Textausschnitten aus (wissenschaftlichen) Texten ohne die Quelle mit einem Zitat kenntlich zu machen. Hierzu gehört auch das Herunterladen und Verwenden von Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe 
  • AI-Plagiat, das Nutzen von softwaregestützten Textprogrammen (z.B. chatGPT) zur Erstellung des Textes, bzw. von Textteilen.

Überprüfung von Plagiaten

An der BTU Cottbus-Senftenberg heißt es in der Rahmenordnung (§ 20 Abs. 4):

Versucht die oder der Studierende das Ergebnis ihrer oder seiner Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wirkt sie oder er bei einer Täuschung mit oder stört sie oder er den ordnungsgemäßen Verlauf der Prüfung, oder wird zum Zweck der bewussten Täuschung geistiges Eigentum anderer verletzt oder publiziertes Material Dritter ohne Angabe der Quellen bzw. der Autorenschaft verwendet und als eigene Leistung eingereicht (Plagiarismus), wird die betreffende Prüfungsleistung mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewertet und die oder der zu Prüfende kann von der jeweilig Prüfenden von einer Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In schwerwiegenden Fällen oder im Wiederholungsfall entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über den Verlust des Prüfungsanspruchs.

Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der BTU Cottbus-Senftenberg (GWPS BTU) vom 02. März 2018 ist von Wissenschaftler*innen wie von Studierenden einzuhalten.

Zur Überprüfung von Plagiaten nutzen wir Turnitin, eine Software zur Plagiatserkennung (auch für AI-Erkennung). Unter https://www.b-tu.de/it-services/basisdienste/software/lizenzvertraege/turnitin können Sie sich die Software Turnitin kostenlos herunterladen, um Ihre Arbeit einer Plagiatsprüfung zu unterziehen, bevor Sie diese einreichen.

Standardisierter Ablauf beim Einreichen einer schriftlichen Arbeit

  • Schriftliche Arbeiten werden über Moodle eingereicht sowie zur Plagiatsprüfung bei Turnitin hochgeladen. Der Zugang wird über Moodle bereitgestellt.
  • Bei einem hohem Plagiatsanteil (nach erneuter Augenscheinprüfung) gilt die Arbeit als durchgefallen. 
  • Bei hoher AI-Wahrscheinlichkeit gilt die Arbeit ebenfalls als durchgefallen.
  • In Ausnahmefällen gibt es eine Chance zur Überarbeitung.
  • Bei schweren Fällen erfolgt eine Meldung an den Prüfungsausschuss/ die Studiengangsleitung.