Habilitationen

Ordnungen und Hinweis zum Verfahren:

  •   Habilitationsordnung  (25.11.1998)
  • Antragsunterlagen: Checkliste
  • Einreichung von Anträgen auf Eröffnung von Habilitationsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

    1.

    Bitte senden Sie Ihren elektronischen Antrag auf Eröffnung von Habilitationsverfahren bestehend aus

    • dem Anschreiben an den Dekan und allen Unterlagen gemäß Habilitationsordnung  als pdf-Datei und    
    • einer pdf-Version Ihrer Habilitationsschrift

    zur formalen Vorprüfung an fakultaet1+qualifikation(at)b-tu.de

    2.

    Nach der Vorprüfung sind die Anträge auf Eröffnung von Habilitationsverfahren mit allen Unterlagen im Dekanat der Fakultät 1 einzureichen.

    Bitte senden Sie Ihre Dokumente entweder per Post an

    BTU Cottbus-Senftenberg
    Dekanat Fakultät 1
    Lehrgebäude 1A
    Raum 115
    Konrad-Zuse-Straße 1
    03044 Cottbus

    oder geben Sie Ihre Dokumente persönlich bei Frau Mareike Weber ab
    (telefonische Voranmeldung unter 0355 69 2432 erforderlich).

    Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Dr. Inna Spivak
    (Tel 0355 69 3970, HG 3.34 (nach Voranmeldung)).

Abgeschlossene und laufende Habilitationsverfahren seit April 2016

Abgeschlossene Habilitationsverfahren bis März 2016