Die Betreuer und Betreuerinnen einer Dissertation werden gebeten, spätestens eine Woche vor der geplanten Eröffnung eines Promotionsverfahrens im Fakultätsrat einen mit dem jeweiligen Institut abgestimmten Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission gemäß § 10 der Promotionsordnung einzureichen. Dieser Vorschlag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name des Promovenden
  • Name, vollständiger akademischer Grad und Adresse von mindestens 2 Gutachtern. Die Beteiligung eines externen Gutachters wird empfohlen.
  • Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Verfahrens (ein hauptamtlich an der Fakultät beschäftigter Professor oder eine Professorin)
  • weitere Mitglieder der Kommission