In der Fakultät der Humanwissenschaften besteht aktuell die Möglichkeit folgende akademische Grade zur Lehrbefähigung zu erreichen:
- doctor rerum naturalium habilitatus (Dr. rer. nat. habil.)
- doctor rerum politicarum habilitatus (Dr. rer. pol. habil.)
- doctor rerum philosophiae habilitatus (Dr. rer. phil. habil.)
- doctor rerum curare habilitatus (Dr. rer. cur. habil.)
Der Ablauf richtet sich nach der Habilitationsordnung der Fakultät 4.
Hauptziel der Habilitation ist der Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten.
