Habilitationsantrag

Nach der Habiliationsordnung der Fakultät sind folgende Unterlagen schriftlich (im Dekanat) einzureichen:

  1. Antragsschreiben an Dekan:in (Angabe des Faches, für das die Habilitation beantragt wird)
  2. Lebenslauf (vollständig, tabellarisch)
  3. Promotionsurkunde(n) und Zeugnis über bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (beglaubigt)
  4. schriftliche Erklärung an Eides, dass die schriftlichen Habilitationsleistungen selbständig angefertigt und die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben wurden
  5. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls von wem die Erarbeitung der Habilitationsschrift wissenschaftlich begleitet wurde
  6. ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Erfindungen und sonstigen technischen und wissenschaftlichen Leistungen
  7. Unterlagen über Lehrtätigkeit in mindestens vier Semestern im Umfang von mindestens jeweils zwei Lehrveranstaltungsstunden an einer wissenschaftlichen Hochschule oder vergleichbare Lehrtätigkeiten in einem Forschungsinstitut oder einer ähnlichen Einrichtung
  8. eine schriftliche Erklärung, dass die Lehrveranstaltungen gemäß selbständig vorbereitet und abgehalten wurden, sowie ein Bericht über Ziele, Inhalte und Methoden der Lehrtätigkeit
  9. eine schriftliche Erklärung, ob bereits an anderer Stelle ein Habilitationsantrag gestellt wurde
  10. eine schriftliche Mitteilung darüber, in welcher Sprache die Lehrprobe und das Habilitationskolloquium seitens der Kandidatin oder des Kandidaten durchgeführt werden soll
  11. die schriftlichen Habilitationsleistungen in mindestens fünffach gedruckter Ausfertigung

Zulassungsvoraussetzungen

  1. ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule des In- oder Auslandes
  2. eine qualifizierte Promotion
  3. Habilitationsleistungen 

Habilitationsleistungen

  1. Habilitationsschrift (Monografie oder eine kumulative Habilitation)
  2. eine Lehrprobe
  3. ein wissenschaftlicher Vortrag aus dem Habilitationsfach mit Habilitationskolloquium

Genaues ist der Habilitationsordnung zu entnehmen.