Habilitationsantrag
Nach der Habiliationsordnung der Fakultät sind folgende Unterlagen schriftlich (im Dekanat) einzureichen:
- Antragsschreiben an Dekan:in (Angabe des Faches, für das die Habilitation beantragt wird)
- Lebenslauf (vollständig, tabellarisch)
- Promotionsurkunde(n) und Zeugnis über bisher erworbenen Hochschulabschlüsse (beglaubigt)
- schriftliche Erklärung an Eides, dass die schriftlichen Habilitationsleistungen selbständig angefertigt und die benutzten Hilfsmittel vollständig angegeben wurden
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls von wem die Erarbeitung der Habilitationsschrift wissenschaftlich begleitet wurde
- ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Erfindungen und sonstigen technischen und wissenschaftlichen Leistungen
- Unterlagen über Lehrtätigkeit in mindestens vier Semestern im Umfang von mindestens jeweils zwei Lehrveranstaltungsstunden an einer wissenschaftlichen Hochschule oder vergleichbare Lehrtätigkeiten in einem Forschungsinstitut oder einer ähnlichen Einrichtung
- eine schriftliche Erklärung, dass die Lehrveranstaltungen gemäß selbständig vorbereitet und abgehalten wurden, sowie ein Bericht über Ziele, Inhalte und Methoden der Lehrtätigkeit
- eine schriftliche Erklärung, ob bereits an anderer Stelle ein Habilitationsantrag gestellt wurde
- eine schriftliche Mitteilung darüber, in welcher Sprache die Lehrprobe und das Habilitationskolloquium seitens der Kandidatin oder des Kandidaten durchgeführt werden soll
- die schriftlichen Habilitationsleistungen in mindestens fünffach gedruckter Ausfertigung
Zulassungsvoraussetzungen
- ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule des In- oder Auslandes
- eine qualifizierte Promotion
- Habilitationsleistungen
Habilitationsleistungen
- Habilitationsschrift (Monografie oder eine kumulative Habilitation)
- eine Lehrprobe
- ein wissenschaftlicher Vortrag aus dem Habilitationsfach mit Habilitationskolloquium
Genaues ist der Habilitationsordnung zu entnehmen.
