Die Habiliationschrift(en) werden in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht, indem Sie diese der Universitätsbibliothek zur Verfügung stellen.

Nach Ablieferung der Pflichtexemplare wird eine Habilitationsurkunde ausgefertigt und Ihnen durch die Dekanin oder den Dekan ausgehändigt. Mit dem Tag der Aushändigung der Urkunde wird der Inhaberin oder dem Inhaber die Lehrbefähigung zuerkannt.