Neuregelung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen

Zum 1. Januar 2018 trat eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft, mit der die Regelungen des Mutterschutzes auch auf schwangere und stillende Studentinnen ausgeweitet wurden.

Wir möchten Sie auf die seit dem 1. Januar 2018 geltenden Neuregelungen im Mutterschutz hinweisen, nähere Informationen finden Sie in den Informationsblättern.