FAQs

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Was passiert, wenn ich meinen Praktischen Studienabschnitt verspätet anmelde?

Eine verspätete Anmeldung macht einen ergänzenden Antrag an den Prüfungsausschuss auf rückwirkende Zulassung zum Praktischen Studienabschnitt notwendig. Der Prüfungsausschuss entscheidet in Rücksprache mit der betreuenden Lehrperson und der oder dem Praktikumsbeauftragte/n im Einzelfall. Eine rückwirkende Zulassung kann nicht gewährt werden, wenn zum Beginn des praktischen Studienabschnitts die formalen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.