FAQs

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Muss ich für das Modul angemeldet sein? | Muss ich immatrikuliert sein während des Praktikums?

Da die Module 12230 (Bachelor-Praktikum) und 12262 (Master-Praktikum) lediglich Studienleistungen darstellen, erfolgt die Anmeldung zum Modul automatisch mit der Einreichung der Unterlagen bei dem / der Praktikumsbeauftragten. Dafür ist es notwendig, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zur Anerkennung als Studienleistung an der BTU im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sind.

Eine bestehende Immatrikulation während des Absolvierens des Praktikums ist hingegen nicht notwendig.

Sonderfall: Eine Anerkennung der Studienleistung ist auch dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen nicht immatrikuliert sind, sich jedoch vorab - also zu einem Zeitpunkt während Ihres laufenden Praktikums, zu welchem die Immatrikulation aktiv war - im Studierendenservicefür das Modul angemeldet haben.

Immatrikuliert während des Praktikums?Immatrikuliert zum Zeitpunkt der Einreichung?Was ist zu beachten?
Ja.Ja.Regelfall "Studienbegleitendes Praktikum"
Reichen Sie Ihrer Unterlagen einfach zur Anerkennung ein. Die Anmeldung für das Modul erfolgt automatisch.
Ja.Nein.Sonderfall
Melden Sie sich für das Modul während des aktiven Status der Immatrikulation an. Sie befinden sich dann in einem offenen Prüfungsverfahren und haben Anspruch auf einen Abschluss, auch wenn Sie die Unterlagen für das bereits durchgeführte Praktikum erst nach der Exmatrikulation einreichen. Wichtig: Das Praktikum muss zum Anmeldezeitpunkt mindestens begonnen worden sein.
Nein.Ja.Regelfall "Masterpraktikum nach dem Bachlorabschluss" und "Praktikum im Urlaubsemester"
Reichen Sie Ihrer Unterlagen einfach zur Anerkennung ein. Die Anmeldung für das Modul erfolgt automatisch.
Nein.Nein.Eine Anerkennung ist nicht möglich. Sie müssen sich erneut immatrikulieren, damit das Praktikum als Studienleistung anerkannt werden kann.
Ich habe vor dem Studium eine Ausbildung gemacht. Darf ich diese als Praktikum anerkennen lassen?

Das in der Bachelor-Ordnung definierte Ziel „Im Verlauf des Studiums soll das Berufsfeldpraktikum (in Vollbeschäftigung) die Lehrinhalte ergänzen und erworbene theoretische Kenntnisse in ihrem Praxisbezug vertiefen beispielsweise durch Einbindung der Praktikantinnen und Praktikanten in Projektarbeiten. Ein wesentlicher Aspekt liegt im Erfassen der  soziologischen Seite des Betriebsgeschehens. Die Praktikantinnen und  Praktikanten müssen den Betrieb auch als soziale Struktur verstehen und das Verhältnis Führungskräfte – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen lernen, um so ihre  künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit richtig einzuordnen.“ lässt sich in einer regulären beruflichen Ausbildung mit kaufmännischer oder betriebwirtschaftlicher Ausrichtung problemlos wiederfinden. Die Anerkennung kann unter Nachweis der erfolgreichen Ausbildung mit kaufmännischer oder betriebwirtschaftlicher Ausrichtung stattfinden.

Das in der Master-Ordnung definierte Ziel „Es sollen Erfahrungen mit komplexen Problemstellungen in der Praxis gesammelt und die eigenständige Urteilsbildung über die Realisierbarkeit theoretischer Konzepte gefördert werden (beispielsweise durch Einbindung der Praktikantinnen und Praktikanten in Projektarbeiten).“ verweist auf Fähigkeiten und Kenntnisse, die mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss einhergehen. Es wird daher auch explizit von einem "Betriebsfachpraktikum" gesprochen, dass nicht durch eine reine berufliche Ausbildung ersetzt werden kann.

Kann ich Tätigkeiten vor dem Beginn des Masterstudiums als Praktikum im Master anerkennen lassen?

Das in der Master-Ordnung definierte Ziel „Es sollen Erfahrungen mit komplexen Problemstellungen in der Praxis gesammelt und die eigenständige Urteilsbildung über die Realisierbarkeit theoretischer Konzepte gefördert werden (beispielsweise durch Einbindung der Praktikantinnen und Praktikanten in Projektarbeiten).“ verweist auf Fähigkeiten und Kenntnisse, die mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss einhergehen. Grundsätzlich können nur Tätigkeiten anerkannt werden, die nach einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss absolviert wurden.

Kulanzregelung

Zusätzlich können auch Tätigkeiten, die im Zeitraum eines fortgeschrittenen Bachelor-Sudiums erbracht, aber nicht in diesem anerkannt wurden, anerkannt werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird,
1.) dass der Fortschritt des Bachelor-Studiums zum Beginn des Praktikums bereits 120 LP / CP / ECTS betrug und
2.) dass keine Doppelanerkennung vorliegt.

Die Glaubhaftmachung zu (1.) kann durch Notenübersichten mit konkreten Daten erfolgen ODER als gleitender Durchschnitt über die Gesamtstudiendauer des Bachelorstudiums. (Bsp.: Sie haben 7 Semester für ein Studium mit 180 LP / CP / ECTS benötigt. Das sind im Durchschnitt 25,7 LP / CP / ECT pro Semester. Theroretisch haben Sie damit die Grenze von von 120 LP / CP / ECT nach fünf Semestern erreicht.)

Die Glaubhaftmachung zu (2.) kann durch den Nachweis erfolgen, welche Tätigkeiten Sie bereits im Bachleor zu Anerkennung gebracht haben. Studierende, die Ihren BWL-Bachelor an BTU absolviert haben, können auf Ihre Anerkennung verweisen, die durch den/die Praktikumsbeauftragte ausgestellt wurde. Studierende mit anderem Bachelor-Abschluss und/oder von anderen Hochschule müssen hierzu entsprechenden Unterlagen mit einreichen, aus denen hervorgeht, dass die zur Anerkennung beantragte Tätigkeit nicht schon einmal anerkannt wurde.

(Corona-Sonder-Regelung) Ich bekomme derzeit keine Orginal-Unterschriften auf meine einzureichenden Dokumente. Was kann ich tun?

Ist es auf Grund der derzeitigen gesetzlichen Sonderregelungen (Angeordnete Schließung von Betrieben, Reiseverbote, Kontaktsperren oder Quarantäne, etc.)  nicht möglich, originale Unterschriften auf Dokumenten (z.B. Wochenberichte, Praktikumsbescheinigungen, etc.) zu bekommen, so sind die entsprechenden Dokumente durch das Unternehmen und nicht den Praktikanten / die Praktikantin per E-Mail an praktikum-bwl(at)b-tu.de einzureichen. Die so erfolgte Einreichung wird durch den Praktikumsbeauftragten als Handlung interpretiert, die die sachliche Richtigkeit seitens des Unternehmens in Bezug auf das entsprechende Dokument belegt.

Was muss ich für die Anerkennung einreichen?

Die entsprechenden Hinweise finden Sie in der Check-Liste.

Bin ich bei einem Auslandspraktikum über die BTU versichert?

Generell gilt, dass sie im Rahmen Ihres Studiums unfallversichert sind. Dies gilt auch für Pflichtpraktika. Bei der Krankenversicherung müssen Sie jedoch prüfen, ob ihre Versicherung diese Leistung mit abdeckt. Andernfalls sollten Sie eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließen.

Kann ich mein Praktikum in Teilabschnitten absolvieren?

Ja das können Sie. In Summe müssen jedoch mindesten die geforderten Pflichtzeiten herauskommen. Auch das Absolvieren dieser Teilpraktika in unterschiedlichen Unternehmen stellt kein Problem bei der Anerkennung dar. Jedoch müssen in diesem Fall für jedes Unternehmen entsprechende Ausführungen in den Antragsunterlagen enthalten sein.

Kann ich mein Praktikum aus dem Bachelor im Master anerkennen lassen?

Nein. Im Master müssen Sie ein neues Praktikum absolvieren. Eine Ausnahme besteht eventuell dann, wenn Sie zum Ende des Bachelorstudiums ein Praktikum absolviert haben, welches über die geforderte Zeit hinausging und den Anforderungen des Master-Praktikums entspricht. Dafür ist eine detaillierte Prüfung durch die Praktikumsbearbeiter_innen notwendig.

Siehe auch FAQ: "Kann ich Tätigkeiten vor dem Beginn des Masterstudiums als Praktikum im Master anerkennen lassen?"

Kann ich ein Online-Praktikum oder selbständige Tätigkeiten anerkennen lassen? (Achtung: Corona-Sonderregelung!)

Nein. Laut der Prüfungsordnung muss ein Praktikum in einem Betrieb stattfinden, in welchem Sie auch die sozialen Strukturen und Wirkungen kennenlernen sollen. Zudem ist nicht erkennbar, inwiefern ein/e Betreuer/in die geleistetet Arbeit dann objektiv bewerten können soll.

Sonderregelung zur Anerkennung von Online-Praktika während der Einschränkungen der Corona-Pandemie:

Ist ein Praktikum während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nur im Homeoffice bzw. am mobilen Arbeitsplatz möglich, kann dieses Praktikum anerkannt werden, wenn durch den praktikumsgebenden Betrieb bestätigt wird, dass dieses Praktikum allein wegen der Corona-Pandemie nicht im Betrieb stattfinden konnte.
Wir empfehlen hierzu den folgenden Text: „Hiermit wird bestätigt, dass Herr/Frau [XYZ] sein/ ihr Praktikum in unserem Unternehmen, [Name des Unternehmens], allein auf Grund der Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht in Präsenz durchführen konnten. Herr/Frau [XYZ] war während seine/ ihrer Zeit im Homeoffice / am mobilen Arbeitsplatz ständig mit seinem Vorgesetzten / Ihrer Vergesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen im regen Austausch.“

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Praktikumberichtes nach Eingang aller Unterlagen?

Nach Einsendung aller erforderlichen und vollständigen Unterlagen per E-Mail an praktikum-bwl(at)b-tu.de dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen. Sind weitere Einreichungen oder Nacharbeitungen notwendig ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.

Ist eine Vorabprüfung sinnvoll?

Ja, sofern Sie sich unsicher sind, ob alle Anforderungen an den Bericht erfüllt sind. Die Vorabprüfung verkürzt die Bearbeitungszeit Ihres Antrages nach Eingang aller Unterlagen.

Muss ich meine Quellen in der Unternehmensvorstellung zitieren?

Unbedingt! Auch ein Quellenverzeichnis im Anhang ist unabdingbar. Behandeln Sie den Praktikumsbericht wie eine wissenschaftliche Arbeit. Welche Zitationsart Sie verwenden, ist Ihnen überlassen.