Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen das Präsidium und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffenden Angelegenheiten.
(Gesetzlicher Auftrag lt. Brandenburgischem Hochschulgesetz § 68)
Die Gleichstellungsbeauftragte
- wirkt insbesondere bei Zielvereinbarungen, Struktur- und Personalentscheidungen sowie bei der Erstellung und Kontrolle von Gleichstellungskonzepten und Gleichstellungsplänen mit
- informiert die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule und nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen.
- ist über alle Angelegenheiten, die die Gleichstellung an der Hochschule betreffen, rechtzeitig zu informieren. In diesen Angelegenheiten macht sie Vorschläge und nimmt Stellung gegenüber den zuständigen Stellen der Hochschule.
- hat Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Gremien und das Teilnahmerecht bei Bewerbungsverfahren.