Aktuell sind leider keine Anträge möglich - die zur Verfügung stehenden Mittel für 2025 sind noch nicht freigegeben
Abschluss- und Brückenstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen
Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden BTU-Wissenschaftlerinnen* gefördert, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion oder Habilitation (Abschlussstipendium) stehen bzw. eine finanzielle Überbrückung eines Zeitraums bis zum Beginn anderer Fördermaßnahmen benötigen (Brückenstipendium).
Ein Abschlussstipendium wird über einen Zeitraum von 6 Monaten zur Fertigstellung einer Promotion (1.500 €/monatlich) oder Habilitation (1.800 €/monatlich) gewährt. Ziel ist es, den angestrebten akademischen Grad zu erreichen.
Ein Brückenstipendium wird über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bis zu einer Anschlussfinanzierung in Höhe von 1.100 €/monatlich bewilligt.
Wer kann gefördert werden?
Alle Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium, die BTU-Angehörige sind.
Beantragung
Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Antrags und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Was wird benötigt?
- Antragsformular (digital ausgefüllt!)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Inhalt entnehmen Sie bitte dem Antragsformular; max. 2 Seiten)
- ggfs. Immatrikulationsbescheinigung
- ggfs. aktuelle Notenübersicht
- Nachweis Geburtsurkunde Kind/er (einfache Kopie)
- Nachweis, dass pflegebedürftige Angehörige von Ihnen betreut werden
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
- Betreuungszusage
- Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens sowie der Bestätigung, dass die Arbeit im beantragten Zeitraum fertig gestellt werden kann
- Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid).
- ggfs. Arbeitsvertrag mit der BTU als Hilfskraft
- ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)
Vergabeentscheidung
Alle eingegangenen Bewerbungen werden von einer Jury begutachtet, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt. Die Jury entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendien.
Berichtspflicht
Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten kurz und formlos (max. 1 Seite) zu berichten, welchen Mehrwert das erhaltene Stipendium für Sie erzielt hat. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahm an die Bedarfe unserer Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen.
Bitte senden Sie den Bericht an folgende E-Mail-Adresse: gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de
- kurze Zusammenfassung zum Studium/ Forschungsvorhaben,
- Welche Ziele des Studiums/ Forschungsvorhabens haben Sie in der Förderdauer erreicht?
Rechtliche Grundlage
Für die Beantragung der Abschluss- und Brückenstipendien gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)
Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.