Stipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen

Bewerbungen für Abschluss- und Brücken- sowie Individuelle Förderstipendien sind im Zeitraum vom 20. Januar bis 10. Februar 2022 möglich.

Abschluss- und Brückenstipendien
Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen gefördert, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion oder Habilitation (Abschlussstipendium) stehen bzw. eine finanzielle Überbrückung eines Zeitraums bis zum Beginn anderer Fördermaßnahmen benötigen (Brückenstipendium).
Ein Abschlussstipendium zur Förderung einer Promotion wird mit 1.500 Euro monatlich, eines zur Fertigstellung einer Habilitation mit 1.800 Euro monatlich und ein Brückenstipendium mit 1.100 Euro monatlich gefördert.
Die Stipendien können je bis zu maximal sechs Monaten gefördert werden.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die entsprechenden Ausschreibungskriterien:
https://www.b-tu.de/gleichstellung/foerderung/abschluss-und-brueckenstipendien

Individuelle Förderstipendien
BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab dem Masterstudium können ein Individuelles Förderstipendien beantragen. Die Stipendien dienen der Überbrückung von schwierigen Qualifikations- und Lebensphasen, der Unterstützung und individuellen Förderung für/von Studentinnen ab dem Masterstudium in sozialen und finanziellen Notlagen.
Die Stipendien werden für Studentinnen mit 800 Euro und für Promovendinnen mit 1.100 Euro mit einer individuellen Förderdauer ausgereicht.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die entsprechenden Ausschreibungskriterien:
https://www.b-tu.de/gleichstellung/foerderung/individuelle-foerderstipendien  

Die Förderung erfolgt jeweils unter Vorbehalt der verfügbaren Mittel.

Für Rückfragen stehen Ihnen Birgit Hendrischke (T -2324 oder E gleichstellung(at)b-tu.de) oder Claudia Künzel (T -3140 oder E kuenzcla(at)b-tu.de) gerne zur Verfügung.

Kontakt

Birgit Hendrischke
Gleichstellungsbeauftragte*r
T +49 (0) 355 69-2324
Birgit.Hendrischke(at)b-tu.de