Druck- und Publikationskostenzuschüsse
BTU Wissenschaftlerinnen* ab der Masterphase erhalten die Möglichkeit, einen Zuschuss bis max. 1.500 € jährlich für wissenschaftliche Publikationen bzw. 300 € jährlich für die Druckkosten wissenschaftlicher (Abschluss-)Arbeiten zu beantragen. Gefördert werden auch Übersetzungen und Transkriptionen. Diese Maßnahme unterstützt den schnelleren Zugang von Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen in die wissenschaftliche Community. Damit eröffnen sich wiederum neue Möglichkeiten der öffentlichen Wahrnehmung sowie der wissenschaftlichen Kooperation und Vernetzung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind BTU Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen (ab Masterstudium). Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Bedarf und unter der Voraussetzung, dass die Mittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Beantragung Antragsfrist 31. Mai 2026
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben:
- Titel der Publikation/ Übersetzung/ Transkription,
- Höhe der gewünschten Fördersumme,
- Zeitraum der Abgabe,
- kurze Darstellung der Kosten (Kostenvoranschlag, Angebot, Webrecherche o.ä.),
- Motivationsschreiben (max. 1 Seite), in welchem dargestellt wird, inwiefern die Förderung Ihrer wissenschaftlichen Karriere behilflich ist.
Senden Sie Ihren Antrag ausschließlich digital per E-Mail an gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de.
