Ab sofort können neue Anträge auf Förderung gestellt werden!
Abschlussstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen
Das Gleichstellungsbüro fördert BTU-Wissenschaftlerinnen*, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion oder Habilitation (Abschlussstipendium) stehen.
Aktuell werden Abschlussstipendien zur Fertigstellung einer Promotion oder Habilitation (1.500 €/monatlich) für maximal 4 Monate gewährt. Ziel ist es, den angestrebten akademischen Grad zu erreichen.
Wer kann gefördert werden?
Alle Wissenschaftlerinnen* am Ende ihrer Promotions- oder Habilitationsphase, die BTU-Angehörige sind.
Beantragung
Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Der mögliche Förderzeitraum beträgt maximal 4 Monate. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des Antrags und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Was wird benötigt?
- Antragsformular (digital ausgefüllt!)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Inhalt entnehmen Sie bitte dem Antragsformular; max. 2 Seiten)
- ggfs. Immatrikulationsbescheinigung
- ggfs. aktuelle Notenübersicht
- Nachweis Geburtsurkunde Kind/er (einfache Kopie)
- Nachweis, dass pflegebedürftige Angehörige von Ihnen betreut werden
- Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
- Betreuungszusage
- Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens sowie der Bestätigung, dass die Arbeit im beantragten Zeitraum fertig gestellt werden kann
- Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid).
- ggfs. Arbeitsvertrag mit der BTU als Hilfskraft
- ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)
Berichtspflicht
Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten kurz und formlos (max. 1 Seite) zu berichten, welchen Mehrwert das erhaltene Stipendium für Sie erzielt hat. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen.
Bitte senden Sie den Bericht an folgende E-Mail-Adresse: gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de
Rechtliche Grundlage
Für die Beantragung der Abschlussstipendien gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)
Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.
