„GENial“ – DER Prämien-Fond zur Förderung von Chancengleichheit* in den Fakultäten

Die BTU würdigt und fördert mit diesem Prämien-Fond Initiativen in den sechs Fakultäten, die auf die tatsächliche Umsetzung von Chancengleichheit in Lehre und Forschung abzielen. Es stehen dafür im Rahmen des Professorinnenprogramms III im Jahr 2023 insgesamt 20.000 € zur Verfügung.

Bewerbungen können ganzjährig eingereicht werden, die späteste Einreichungsfrist für Ihre vollständigen Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2023. 

Damit werden kleinere (innovative) Projekte zum Abbau von genderbasierter und klassistischer Benachteiligung in Studium, Lehre und Forschung gefördert. Das können sein:

  • Veranstaltungen zur Sensibilisierung zu Themen rund um Chancengleichheit (z. B. Ringvorlesungen für Studierende als zukünftige Führungskräfte)
  • Sichtbarmachung von weiblichen Rollenvorbildern in der Wissenschaft (z. B. durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Broschüren)
  • besondere Aktivitäten zur Gewinnung von Studentinnen in Fächern, wo diese unterrepräsentiert sind (z. B. durch Videos, Filme, Podcasts)
  • zusätzliche Maßnahmen zur Gewinnung von Professorinnen (z. B. Aktive Rekrutierung)
  • individuelle Karriere- und Personalentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen (z. B. durch Mentoring und Coaching)
  • Vergabe von Abschluss- und Seminararbeiten mit Gleichstellungs-Bezug, wissenschaftliche Publikationen zu Gender-Thematiken
  • Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming** in Studium, Lehre und Forschung
  • Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der BTU.
Die Förderung ist zweckgebunden für weitere gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der BTU einzusetzen. Wie die Mittel verwendet werden, ist gegenüber der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten formlos nachzuweisen.
Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Mittel verfügbar sind. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
 

Vergabeentscheidung

Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt.

*-Definition siehe unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/chancengleichheit-27269 (Online abgerufen am 20.05.2021)
**-Definition siehe unter: http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz-2003-2010/gendermainstreaming/Implementierung/gmdefinitionzielsetzung.html (Online abgerufen am 20.05.2021)

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