Baugrundstücke in neuen Quartieren klimagerecht planen: Praktische Ratschläge zur Anwendung ausgewählter Festsetzungen im Bebauungsplan Planning plots in new quarters in a climate-related way: Practical advice on the application of selected regulations in the binding land-use plan

Wie können Gemeinden Regelungsoptionen im Bebauungsplan in Abgrenzung zum städtebaulichen Vertrag anwenden, um Baugrundstücke in neuen Quartieren klimagerecht zu planen?

Wer neue Baugebiete entwickelt, steht in der Verantwortung, diese klimagerecht zu planen. Konzepte und Ideen wie die blau-grüne Schwammstadt oder das klimaneutrale Quartier sind in aller Munde. Die Umsetzung klimabezogener Maßnahmen ist jedoch kein Selbstläufer - vor allem nicht auf privaten Baugrundstücken. Wie Gemeinden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf Baugrundstücken in neuen Quartieren rechtlich absichern können, war Thema der Arbeit. Dafür wurde das Instrument des Bebauungsplans in Abgrenzung zum städtebaulichen Vertrag in den Blick genommen. 

Mehrere Studien weisen daraufhin, dass Gemeinden bisher wenig Gebrauch von Klima-Festsetzungen im Bebauungsplan gemacht haben (z.B. Daab 2013, Diepes u. Müller 2018 oder Huber u. Dunst 2020). Die rechtlichen Möglichkeiten werden u.a. wegen rechtlicher Bedenken nicht ausgeschöpft (Daab 2013: 53). In der Tat gibt es bei klimabezogenen Festsetzungen auf Privatflächen eine Reihe von Dingen zu beachten. Die Arbeit will hier eine Hilfestellung geben. Gemeinden und Planenden soll aufgezeigt werden, wie sie Klima-Festsetzungen, abgesehen von Standardfestsetzungen, in Bebauungsplänen konkret anwenden können. Ziel war es, praxisrelevante Musterfestsetzungen zu entwicklen.

Zur Beantwortung der Forschungsfrage erfolgte eine qualitative Untersuchung von zwei Fallstädten anhand von Experteninterviews sowie einer Dokumentenanalyse von Bebauungsplänen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Fallstädte Klima-Maßnahmen primär über den Bebauungsplan regeln (s. Abb. 1). Themen, die die Fallstädte über Festsetzungen sichern, sind u.a. Installationspflichten von Solaranlagen sowie Maßnahmen zur Gebäudebegrünung und zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Dazu wurden Musterfestsetzungen auf Grundlage der untersuchten Festsetzungsbeispiele aus den Fallstädten entwickelt. Den städtebaulichen Vertrag nutzen die Fallstädte ergänzend, um (bautechnische) Maßnahmen im Wärmebereich zu steuern, wie etwa Energieeffizienzstandards für Gebäude.

 

 

 

Bild 1: Anwendung des Bebauungsplans zur Steuerung klimabezogener Maßnahmen in Abgrenzung zum städtebaulichen Vertrag in den Fallstädten

Quellen:

Daab, Karlfried (2013): BauGB-Klimaschutznovelle 2011. Erste Erfahrungen der Kommunen. Planerin, 6:13, S. 50-53.

Diepes, Christoph; Müller, Nikola (2018): Klimarelevante Handlungsfelder in der verbindlichen Bauleitplanung – Nutzen deutsche Großstädte den ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum für Klimaschutz und Klimaanpassung aus?. Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht (ZfU), 3:18, 288–323.

Huber, Bettina; Dunst, Lea (2020): Klimaanpassung in der Bauleitplanung. Zum Integrationsstand klimaanpassungsrelevanter Maßnahmen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen mittelgroßer Städte Deutschlands. Raumforschung und Raumordnung I Spatial Research and Planning (RuR), 5:21, S. 1-17.