Die Betreuer und Betreuerinnen einer Dissertation werden gebeten, spätestens eine Woche vor der geplanten Eröffnung eines Promotionsverfahrens im Fakultätsrat einen mit dem jeweiligen Institut abgestimmten Vorschlag zur Zusammensetzung der Promotionskommission gemäß § 10 der Promotionsordnung einzureichen. Dieser Vorschlag sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Promovenden
- Name, vollständiger akademischer Grad und Adresse von mindestens 2 Gutachtern. Die Beteiligung eines externen Gutachters wird empfohlen.
In der Praxis wird die Einladung einer unabhängigen externen Gutachterin oder eines Gutachters gefordert, die oder der in keinem gemeinsamen Publikationsverhältnis mit der Doktorandin oder mit dem Doktoranden steht, insbesondere für Verfahren, die potenziell mit der Auszeichnung "summa cum laude" abgeschlossen werden könnten. Diese Regelung dient der Qualitätssicherung der Promotionen und muss bei der Zusammensetzung der Kommissionen Berücksichtigung finden.
- Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Verfahrens (ein hauptamtlich an der Fakultät beschäftigter Professor oder eine Professorin)
- weitere Mitglieder der Kommission
