Ausschreibung Stipendienbeihilfe als gleichstellungsfördernde Maßnahme

Die Einreichungsfrist für entsprechende Anträge der ersten Ausschreibungsrunde endet am 20. Februar 2020.

BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase können eine Aufstockung ihres bereits bestehenden Stipendiums beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem LINK

Kontakt

Birgit Hendrischke
Gleichstellungsbeauftragte/r
T +49 (0) 355 69-2324
Birgit.Hendrischke(at)b-tu.de

Claudia Künzel
Gleichstellungsbeauftragte/r
T +49 (0) 355 69-2324
kuenzcla(at)b-tu.de