Entlastung für weibliche Gremienmitglieder und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte
Zur Unterstützung und Förderung des Engagements weiblicher Gremienmitglieder und dezentraler Gleichstellungsbeauftragter stellt die BTU Mittel zu deren Entlastung zur Verfügung. Eine Entlastung kann durch die Beantragung von Personalmitteln zur Beschäftigung von studentischen Beschäftigten erfolgen. Darüber hinaus werden auf Antrag auch Sachmittel für bspw. die Teilnahme an Weiterbildungen oder für die technische Ausstattung zur Gremienarbeit bewilligt.
Wer wird gefördert?
Alle dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, weiblichen Mitglieder des Senats, der Senatskommissionen und der Fakultätsräte aus jeder Statusgruppe können eine entsprechende Förderung beantragen.
Beantragung
Bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Senat und in einem Fakultätsrat kann eine doppelte Antragstellung erfolgen.
Die Bewilligung erfolgt immer in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Achtung! Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Zentralverwaltung und des IKMZ: Da es sich hier um Verwaltungseinrichtungen handelt, können Sie ausschließlich Sachmittel für andere fördernde und unterstützende Maßnahmen (z. B. Weiterbildungen, Coaching, Netzwerkarbeit, Fachliteratur) beantragen.
| Beantragung von Personalmitteln: Die beantragten Mittel sollen für die Unterstützung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit bzw. der Arbeit als Gremienmitglied eingesetzt werden. Die konkreten Aufgaben der/des studentischen Beschäftigten, welche Sie in ihrer Arbeit in Lehre und Forschung unterstützt, sind im Antragsformular entsprechend zu erläutern. Bei der Antragstellung ist unbedingt die jeweils ermittelte Summe der benötigten Personalmittel anzugeben. Dies dient der besseren Planung bzw. Bindung der gleichstellungsfördernden Mittel. | Beantragung von Sachmitteln: Die Mittel sind in einer E-Mail formlos zu beantragen. Dabei sind anzugeben: Die Art und der Umfang der Belastung durch die Gremienarbeit, die Art und Höhe der beantragten Entlastung sowie der Zweck der Verwendung der beantragten Sachmittel. Sachmittel können beantragt werden z. B.
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Was wird benötigt?
| Beantragung von Personalmitteln: - Antragsformular (Digital ausgefüllt!) - komplette Einstellungsunterlagen (siehe Leitfaden für die Einstellung und Beschäftigung Studentischer Beschäftigter - Stand 02/2026) | Beantragung von Sachmitteln: - formloser Antrag via E-Mail - ggf. Kostennachweise / Angebote |
