Der Prüfungsausschuss begrüßt es sehr, wenn Studierenden aus allen Studiengängen des IfG in diesem Gremium vertreten sind.
Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens
- drei hauptberufliche Hochschullehrende,
- eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter sowie
- eine Studierende oder ein Studierender (Amtszeit: zwei Jahre) an.
Eine Wiederwahl ist zulässig.