Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub

In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. (Ausnahmen sind Bayern und Sachsen)

Brandenburg

Berlin

  • Bildungsurlaubsgesetz
    Die Freistellung muss möglichst frühzeitig, spätestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme geltend gemacht wird.

Thüringen

  • Bildungsfreistellung
    Der Antrag muss 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich auf Arbeit gestellt werden.

Sachsen

Kein Bildungsurlaub in Sachsen? Werfen Sie einen Blick in ihren Arbeitsvertrag oder – wenn vorhanden – den geltenden Tarifvertrag. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub kann dort verankert sein.

Allgemeine Hinweise zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung (DGWF)