Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub
In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen. (Ausnahmen sind Bayern und Sachsen)
Brandenburg
- Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg (ILB)
- Bildungsfreistellung Bildungsurlaub Land Brandenburg
Die Freistellung muss möglichst frühzeitig, spätestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme geltend gemacht wird. - Weiterbildungsrichtlinien Land Brandenburg
Berlin
- Bildungsurlaubsgesetz
Die Freistellung muss möglichst frühzeitig, spätestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme geltend gemacht wird.
Thüringen
- Bildungsfreistellung
Der Antrag muss 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich auf Arbeit gestellt werden.
Sachsen
Kein Bildungsurlaub in Sachsen? Werfen Sie einen Blick in ihren Arbeitsvertrag oder – wenn vorhanden – den geltenden Tarifvertrag. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub kann dort verankert sein.
Allgemeine Hinweise zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten