Der Prüfungsausschuss genehmigt alles, was nicht durch die geltenden Ordnungen geregelt wird, z.B.:
- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
- Anerkennung von im Ausland erzielten Studienleistungen
- Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes
- Beurlaubung vom Studium
- Benennung von Prüfenden bei Terminverschiebungen
- Zeiten der Mitwirkung in Gremien und Organen
- Benennung der beratenden Hochschullehrer*innen bei Durchführung der Studienfachberatung
- Verlust eines Prüfungsanspruchs bei Täuschungen