Denkmalpflege ohne Denkmalpfleger*innen? Theorien des Weiterbauens

Architekt*innen haben sich in der Vergangenheit wie in der Gegenwart stets auch jenseits der Dogmen institutioneller Denkmalpflege mit der Um- und Weiternutzung vorhandener Bausubstanz beschäftigt. Über rein ästhetische und künstlerische Werte hinaus beinhaltet der Entwurfsprozess die Auseinandersetzung mit technischen und kulturellen Eigenschaften des Vorhandenen. Anpassung, Um- und Neugestaltung gehören zum prozesshaften Wesen von Bauwerken. Der Entwurfsprozess von Fortsetzungsarchitektur hat dabei einen direkten Einfluss auf die Weiterentwicklung der mit Gebäuden verknüpften Werte, ihre Interpretation und damit auf die zukünftige Wahrnehmung der kulturellen Bedeutung eines Ortes. Wie wird das Weiterentwickeln dieser Werte entwerferisch angegangen? Kann die Denkmalpflege von der Architekturpraxis lernen?

Die Forschungsarbeit geht davon aus, dass in den Theorien und Praxen des Weiterbauens seit den 1950er Jahren viele Aspekte veranlagt sind, die verstärkt seit Anfang des 21. Jahrhunderts denkmaltheoretisch unter den Stichworten von Teilhabe und Prozesshaftigkeit diskutiert werden.
Mit der Gründung der Architektengruppe Team 10 im Jahr 1953 beginnt in der Architektur die erste kritische Auseinandersetzung mit den Paradigmen der Moderne. Hier setzt die Arbeit mit der Identifizierung von Schlüsselpositionen zum Entwerfen und Bauen im Bestand an. Sie soll die Relevanz bestehender Positionen zum entwerferischen Umgang mit historischer Bausubstanz in Verbindung mit einem prozesshaften Denkmalpflegeverständnis untersuchen und deuten und so für die Denkmalpflege relevante Ansätze zu einer Theoriebildung des Weiterbauens gewinnen. Die Forschungsarbeit soll damit Erkenntnisse zu denkmalpflegerischen Methoden im Entwerfen liefern und neue Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Entwurfstheorie und Denkmalpflege aufzeigen.

Die Dissertation wurde im Dezember 2021 erfolgreich verteidigt.

Bearbeiterin: Luise Rellensmann