Deutschlands tiefer Fall: Zum Scheitern der Energiewende?

Ringvorlesung am 11.05. Veranstaltungsort: City-Saal am Brauhaus, Bahnhofstr. 14 Cottbus

„Deutschlands tiefer Fall: Ist die Energiewende gescheitert?“

Deutschlands bisheriger Wohlstand gründet sich überwiegend auf langjährige „Abhängigkeiten“ von Drittländern, wie etwa bei der Energie von Russland, der Technik insbesondere von China und der Sicherheitspolitik von den USA. Der Ukraine-Krieg hat insoweit „alles“ verändert, als dass durch die EU-Sanktionen gegenüber Russland sowie die Sprengung der Nordstream-Pipelines keine Gaslieferungen mehr nach Deutschland gelangen. Während seit ebenfalls langen Jahren die „Energiewende“ auf deutscher Seite immer wieder „beschworen“ wird, steht deren zentrale Bedeutung für die Versorgungswirtschaft Deutschlands nunmehr auf dem „realen Prüfstand“, wo ihre an sie gestellten Erwartungen aber „unerfüllt“ bleiben. So fehlt es für die politisch vollmundig benutzten Attribute für die Energiewende (= Umstieg von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl, Erdgas auf sog. „Erneuerbare“ Energien wie Wasser und Solarkraft, Windenergie, Erdwärme und nachwachsende Rohstoffe), welche lauten: sicher, sauber, bezahlbar, bereits an der Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen:
Nur schleppend vorangehender Netzausbau mit aktuell völlig unzureichender Netzkapazität, fehlender Ausbau der Produktion und Installation von Anlagen für Erneuerbare Energien wie z.B. bei den Windrädern und Solaranlagen, Fehlen von Speicherlösungen und intelligenten Netzen für Überschüsse, die zu sonnen- oder windreichen Zeiten erzeugt werden, um Versorgungslücken für sonnen- und windarme Zeiten zu schließen, die Abkehr von Projekten wie dem „neuen Heizungsgesetz“, welche weder im Hinblick auf deren tatsächliche Umsetzung noch auf deren rechtliche Haltbarkeit auch nur annähernd gerechtfertigt werden können, sondern vielmehr dem Thema „Energiearmut“ noch weitere Schubkraft verleihen.
Unter diesen Aspekten kann die Energiewende – jedenfalls kurz- und mittelfristig – das „Abhängigkeitsleck“ im Bereich der Versorgungssicherheit nicht schließen mit potenziell fatalen Konsequenzen für die deutsche Gesellschaft (Bürger und Bürgerinnen sowie Wirtschaft).

Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Knopp

Einige berufliche Stationen und wissenschaftliche Verdienste/Ehrungen:

  • 1984 – 09/1999 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Öffentliches Recht, insbesondere Umwelt- und Technikrecht
  • 1991 – 1999 Professor in Rheinland-Pfalz für Verwaltungsrecht und Umweltrecht
  • Seit 09/1999 Professor an der BTU CS, zunächst Lehrstuhl für Umweltrecht, später Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht Seit 10/2002 Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) an der BTU CS
  • Seit 2010 Direktor (für die BTU CS) der gemeinsamen deutsch-polnischen Einrichtung (BTU CS/Universität Breslau) German-Polish Centre for Public Law and Environmental Network (GPPLEN) mit einem Schwerpunkt Umweltrecht und Umweltpolitik
  • Seit 2006 Träger der Goldenen Medaille der Universität Breslau für besondere wissenschaftliche Verdienste im akademischen Austausch zwischen Deutschland und Polen
  • 11/2008 Verleihung der Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.) durch die Universität Breslau
  • 2006 – 2009 Gründungs- und Gastprofessor an der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften der Universität Opole (Oppeln), Mitglied des dortigen Zentrums für Ostrecht sowie Leiter der Anstalt für Verwaltungsrecht und Verwaltungsmanagement an der Universität Opole

Diverse Mitgliedschaften, z.B. in der Gesellschaft für Umweltrecht, ferner Mitglied des Wissenschaftlichen Rates der Zeitschrift "Opolskie Studia Administracyjno-Prawne" der Universität Opole (seit 2012), Mitglied des "Advisory Board" des "Wroclaw Review of Law, Administration & Economics" (seit 2012), Redaktionsrat der wissenschaftlichen Zeitschrift “Acta Universitatis Wratislaviensis” (seit 2012) Zahlreiche Publikationen zum Umweltrecht, darüber hinaus zu anderen öffentlichrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum Hochschulrecht

Kontakt

Prof. Dr. rer. nat. phil. habil. Astrid Schwarz
Allgemeine Technikwissenschaft
T +49 (0) 355 69-2135
schwarza(at)b-tu.de