Beihilfen

Beihilfeberechtigt sind alle Beamten der BTU Cottbus-Senftenberg. Beihilfeanträge werden im Verwaltungsbereich Personal entgegengenommen und an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB), Sachgebiet Beihilfe zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte verwenden Sie einen verschlossenen Umschlag für die Anträge. Eine Dokumentation der Weitergabe erfolgt nicht.

Stand: 10/2025 Es wurde eine Beihilfe-App zur Einreichung von Anträgen eingeführt. Weitere Informationen hält die ZBB für Sie bereit: https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/beihilfe/beihilfe-app/ 

Rechtliche Grundlagen

  • § 62 LBG
  • Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Ansprechperson: Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bearbeiter der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg/ Sachgebiet Beihilfe (T (0355) 865 0).