Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten (Ersatz für das früher geplante Antidiskriminierungsgesetz). Das AGG setzt vier EG-Richtlinien in das deutsche Recht um. Damit ist in Deutschland erstmals ein integratives Antidiskriminierungsrecht mit weitgehenden Auswirkungen für Wirtschaft und Verwaltung geschaffen worden. Ziel des Gesetzes ist es, ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor solchen Benachteiligungen zu treffen.
Beschäftigte haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten im Sinne dieses Gesetzes benachteiligt fühlen.
Beschwerdestelle
Zuständig für derartige Beschwerden innerhalb der BTU Cottbus-Senftenberg ist die Leitung des VB Personal.
Kontakt: Herr A. Bobusch, Telefon 0355 69 2166, Email bobusch(at)b-tu.de
