Schwerbehinderung

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechte als schwerbehinderter bzw. diesem gleichgestellter behinderter Mensch (z.B. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) sowie für die berufliche Förderung durch den Dienstherrn ist eine entsprechende Mitteilung des Beschäftigten. Betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden daher gebeten, die erforderlichen Nachweise umgehend dem VB Personal vorzulegen.

  • Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte gestellt haben, wird empfohlen, dies dem Referat Personalangelegenheiten schriftlich mitzuteilen
  • Bei Änderungen des Grades der Behinderung ist ebenfalls der Verwaltungsbereich Personal darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Rechtliche Grundlagen:  
  • Amtsblatt für Brandenburg Nummer 18 vom 11.05.2005
    (Richtlinien für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe Schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg (Schwerbehindertenrichtlinien - SchwbRL))
  • SGB IX insbesondere Teil 2 (§§ 68 ff)