Inanspruchnahme der Altersrente (Tarifpersonal)

1. Beantragung der Altersrente

Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen. Damit veranlassen Sie, dass das Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wird. Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind die Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -älteste gern behilflich.

Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
kostenloses Servicetelefon 0800 1000 480 25

Rentenarten (Auszug)

Die normale Altersrente
Für den Anspruch auf die so genannte Regelaltersrente genügen bereits fünf Jahre Versicherungszeit.

Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze in Frage stellen. Deshalb können Sie ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 schon früher in Rente gehen.

Altersrente für Frauen
Sie sind vor 1952 geboren und weiblich? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie schon mit 60 Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen.


2. Beantragung der Betriebsrente bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Altersrente wird auf die VBL-Rente hingewiesen. Die benötigten Formulare und Hinweise zur Beantragung der Betriebsrente bei der VBL finden Sie auf den Internetseiten der VBL unter dem Punkt Rentner - Rente beantragen. Sofern noch nicht geschehen, finden Sie dort die benötigten Antragsunterlagen oder können die VBL-Rente auch direkt online beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.vbl.de
telefonische Beratung 0721 155 886