Inanspruchnahme der Altersrente (Tarifpersonal)
1. Beantragung der Altersrente
Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen. Damit veranlassen Sie, dass das Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wird. Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind die Kolleginnen und Kollegen in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -älteste gern behilflich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
kostenloses Servicetelefon 0800 1000 480 25
