Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Für Vollbeschäftigte beträgt die vermögenswirksame Leistung für jeden vollen Kalendermonat 6,65 Euro. Der Anspruch entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem die/der Beschäftigte dem Arbeitgeber die erforderlichen Angaben schriftlich mitteilt, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres; die Fälligkeit tritt nicht vor acht Wochen nach Zugang der Mitteilung beim Arbeitgeber ein.

Zur Inanspruchnahme der vermögenswirksamen Leistungen eröffnen Sie bei einer Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft oder ähnlichem einen passenden Sparvertrag wie einen Bausparer, Fondssparplan, Baukredit oder ähnliches und reichen die daraus resultierende Eröffnungsbestätigung im VB Personal ein. Auf dieser Grundlage werden die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das gewählte Konto überwiesen. Die zahlungstechnische Abwicklung übernimmt die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB).

Rechtliche Grundlagen

§ 23 TV-L (Besondere Zahlungen)