Mutterschutz / Elternzeit / Stillzeit
Mutterschutz
Damit die BTU rechtzeitig im Rahmen des Mutterschutzgesetzes nötige Arbeitsschutzvorkehrungen zur Sicherheit von Schwangeren ergreifen kann, wird darum gebeten, dem VB Personal einen Nachweis über die Schwangerschaft vorzulegen. Damit kann der Pflicht zum Schutz der werdenden Mutter nachkommen werden. Dies kann in Form einer Kopie des Mutterpasses (Entbindungstermin und Name der schwangeren Person muss erkennbar sein) erfolgen.
