Anerkennung von Zeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) als Beschäftigungszeit

Seit dem 01.12.2000 können Beschäftigte der BTU Cottbus-Senftenberg beim VB Personal beantragen, dass auch außerhalb des öffentlichen Dienstes liegende Zeiten politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet, sowie sie nach dem BerRehaG anerkannt sind, bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten und bei der Festsetzung der Lebensaltersstufe berücksichtigt werden.
Bei einer Antragstellung gilt die 6-monatige Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L.