Wie erlangt die BTU Cottbus-Senftenberg Informationen zu Todesfällen?
- bei aktivem Personal durch den Beschäftigungsbereich
- Meldung durch Angehörige
- Meldung durch ehemalige Kollegen
- Meldung aus der Wissenschaftscommunity
Die Bereiche informieren unverzüglich das Präsidialbüro. Hier wird die Meldung zur Kenntnis genommen und an den Verwaltungsbereich Personal weitergeleitet.
Kondolenzschreiben
Der Verwaltungsbereich Personal organisiert Kondolenzschreiben, Kranzspende sowie Nachruf. Es werden nahe Angehörige ermittelt, es erfolgt eine Kontaktaufnahme, Termine werden abgestimmt (hier Traueranzeige, Beisetzung, Danksagung). Zum Kondolenzschreiben werden die Fachbereiche hinsichtlich der Inhalte beteiligt. Die Schlusszeichnung des Kondolenzschreibens erfolgt durch die Präsidentin.
Kranzspenden
Kranzspenden werden für aktive Beamte und Ruhestandbeamte, aktive Beschäftigte und Rentner, die beim Renteneintritt Beschäftigte der BTU Cottbus-Senftenberg waren, gewährt. Außerhalb des vorgenannten Geltungsbereiches sind die Kranzspenden aus Drittmitteln zu finanzieren.
Der Beschäftigungsbereich wird über diese Möglichkeit durch den Verwaltungsbereich Personal informiert. Durch den Beschäftigungsbereich wird ein Kranz beschafft, Beschäftigte zur Niederlegung entsendet und über das Budget des Verwaltungsbereichs Personal abgerechnet.
Nachruf
Ein Nachruf erfolgt für aktive Beamte und aktive Beschäftigte. Dieser wird in einer am Dienst- oder Wohnort des Verstorbenen verbreiteten Tageszeitung veröffentlicht. Der Nachruf soll sich auf ein kurzes Wort des Gedenkens und der Verbundenheit beschränken. Das Format der Anzeige soll nicht größer als 96 x 80 mm sein.
Auf einen Nachruf kann auf Wunsch der Angehörigen verzichtet werden.
Für Ruhestandsbeamte sowie Beschäftigte, die beim Renteneintritt Beschäftigte der BTU Cottbus-Senftenberg waren, ist ein Nachruf nur nach vorheriger Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur möglich.
Ein Textentwurf wird durch den Verwaltungsbereich Personal erstellt.
weitere Maßnahmen
Im Fachbereich wird die Auflösung der privaten Dinge am Arbeitsplatz und deren Übergabe sowie die Rückübergaben von dienstlichen Gegenständen (Schlüssel, Karten, Technik, Unterlagen etc.) organisiert.
Im Verwaltungsbereich Personal erfolgen die Beendigungsmeldung an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg verbunden mit Anweisung von Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung, sonstigen Abgeltungen, Ausschlüsselung aus IT-Systemen u.ä.
