Dienstausweise
Einen Dienstausweis erhalten alle Beamten und Beschäftigten, die in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung im Geschäftsbereich des MWFK stehen, sofern dafür ein dienstliches Erfordernis besteht. Die Ausstellung der Dienstausweise erfolgt über die Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen (ZfB) beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) im Auftrag der Beschäftigungsdienststelle.
Rechtliche Grundlagen
- Vorgaben des Ministeriums des Innern über die Einführung einheitlicher Dienstausweise für die obersten Landesbehörden des Landes Brandenburg vom 02.07.2009 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 30 vom 05.08.2009)
- Richtlinie für Dienstausweise für den Geschäftsbereich des MWFK vom 08.02.2013
Ansprechparter: Frau Müller Hoffmann (Tel. 0355 69 2166)
Ansprechperson
- Frau Anika Müller-Hoffmann (T +49 (0)355 69 2166)
- Übersicht aller Ansprechpersonen im Verwaltungsbereich Personal
