Entgeltumwandlung
Die Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit für Beschäftigte, einen Teil der Bruttobezüge als Beitrag in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Dazu wurde der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) geschlossen. Interessenten finden auf den Webseiten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder weitere Informationen und können auf Wunsch direkt einen Antrag stellen.
Bei der Beantragung ist eine für die Durchführung der technischen Vorarbeiten notwendige Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten zu berücksichtigen.
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