Mobiles Arbeiten
Die BTU verfolgt das Ziel, eine Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Interesse der Dienststelle als auch der Beschäftigten zu gestalten. Diese Vereinbarung reiht sich in die Maßnahmen der BTU zur Umsetzung der Initiative „Familienorientierte Universität“ ein. Die mit der Mobilen Arbeit verbundene Arbeitsflexibilität und die höhere Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit stellen Maßnahmen der Personalentwicklung dar und sollen die Motivation steigern und sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit, -qualität und -produktivität für alle auswirken. Die BTU leistet damit einen deutlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Mobile Arbeit setzt eine ziel- und ergebnisorientierte Mitarbeit und Führung voraus. Wertschätzende Kommunikation, vertrauensvolle Kooperation sowie ein lösungsorientiertes Miteinander bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Mobile Arbeit.
Unterlagen
Häufige Frage
Wie berechnet sich der Anteil Mobiler Arbeit von 40 %?
Hinweis vorab: Eine technische Lösung, die den prozentualen Anteil Mobiler Arbeit individuell berechnet und in der Weboberfläche anzeigt, ist bei unserem Softwarehaus in Arbeit und wird zu gegebener Zeit freigeschaltet.
Bezugsgröße für den genannten prozentualen Anteil ist die individuelle Sollarbeitszeit des jeweiligen Kalendermonats. Berücksichtigt werden alle regelmäßigen Arbeitstage des jeweiligen Kalendermonats. Freistellungen wie z.B. Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder ähnliches reduzieren die individuelle Sollarbeitszeit nicht. Im Gegensatz dazu werden Feiertage bei der Berechnung der individuellen Sollarbeitszeit entsprechend berücksichtigt (keine Sollarbeitszeit).
Nimmt ein Beschäftigter bspw. 3 Wochen Erholungsurlaub in einem Kalendermonat, kann in Abstimmung mit den Vorgesetzten noch immer eine Inanspruchnahme von bis zu 40 % der Sollarbeitszeit in Mobiler Arbeit im jeweiligen Kalendermonat erfolgen.
Beispiele zur Berechnung der Sollarbeitszeit sowie des max. Anteils Mobiler Arbeit:
Beschäftigung in Vollzeit bei 5-Tage-Woche im Monat April 2025
- 40 Wochenstunden ergeben pro Arbeitstag eine Sollzeit von 8 Stunden (40 Wochenstunden durch 5 Arbeitstage pro Woche)
- 20 Arbeitstage hat der April 2025 (die Feiertage Karfreitag und Ostermontag haben keine Sollarbeitszeit)
- 20 Arbeitstage * 8 Stunden pro Arbeitstag ergeben eine Sollarbeitszeit für den Monat April 2025 von 160 Stunden
- es können maximal 64 Stunden im Monat April 2025 in Mobiler Arbeit erbracht werden (160 Stunden mal 40 %)
Beschäftigung mit 30 Wochenstunden bei 5-Tage-Woche im Monat April 2025
- 30 Wochenstunden ergeben pro Arbeitstag eine Sollzeit von 6 Stunden (30 Wochenstunden durch 5 Arbeitstage pro Woche)
- 20 Arbeitstage hat der April 2025 (die Feiertage Karfreitag und Ostermontag haben keine Sollarbeitszeit)
- 20 Arbeitstage * 6 Stunden pro Arbeitstag ergeben eine Sollarbeitszeit für den Monat April 2025 von 120 Stunden
- es können maximal 48 Stunden im Monat April 2025 in Mobiler Arbeit erbracht werden (120 Stunden mal 40 %)
Beschäftigung mit 21 Wochenstunden bei 3-Tage-Woche (Mo, Di, Mi) im Monat April 2025
- 21 Wochenstunden ergeben pro Arbeitstag eine Sollzeit von 7 Stunden (21 Wochenstunden durch 3 Arbeitstage pro Woche)
- 14 Arbeitstage hat der April 2025 unter Berücksichtigung der genannten Arbeitstage Mo, Di, Mi (die Feiertage Karfreitag und Ostermontag haben keine Sollarbeitszeit)
- 14 Arbeitstage * 7 Stunden pro Arbeitstag ergeben eine Sollarbeitszeit für den Monat April 2025 von 98 Stunden
- es können maximal 39,2 Stunden im Monat April 2025 in Mobiler Arbeit erbracht werden (98 Stunden mal 40 %)
