VBL - Zusatzversorgung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde am 26. Februar 1929 während der Weimarer Republik unter dem ursprünglichen Namen Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Aufgabe der ZRL war schon damals, den Arbeitern der Reichsverwaltung und der Verwaltungen der Beteiligten Länder sowie deren Hinterbliebenen Zuschüsse zu der gesetzlichen Rente zu leisten, um die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und nichtbeamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst auszugleichen. Anfang der 50er Jahre bekam die VBL ihren aktuellen Namen und zog nach Karlsruhe. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1997 die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern eingeführt.
Von 1967 bis 2001 galt für die Zusatzrenten im öffentlichen Dienst das Gesamtversorgungssystem: Die Summe aus gesetzlicher Rente plus Zusatzversorgung sollte in etwa den Beamtenpensionen entsprechen. Der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung (ATV) änderte im Jahr 2001 das System für die Zusatzversorgung. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde durch ein neues Betriebsrentensystem nach dem Punktemodell abgelöst. Ziel war es, die Zusatzversorgung finanziell abzusichern, die Altersversorgung zu vereinfachen und langfristig in die Kapitaldeckung einzusteigen.
Mit dem ATV schafften die Tarifpartner Arbeitgeber und Gewerkschaften außerdem die Grundlage für eine zusätzliche freiwillige betriebliche Altersversorgung bei der VBL. Mit der Freiwilligen Versicherung der VBL können Versicherte durch eigene Beiträge ihren Lebensstandard im Alter absichern: So zum Beispiel mit der fondsgebundenen VBLdynamik sowie der VBLextra, die sich an das Punktemodell der VBLklassik (Pflichtversicherung) anlehnt.
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