Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Aus technischen Gründen können Sie frühestens einen Tag nach der Anmeldung im Stadtbüro eine Aufenthaltserlaubnis bzw. für manche Staaten eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ab 01.03.2020 der Wechsel von der Blauen Karte in eine Aufenthaltserlaubnis für Forschende (und Studium) nicht mehr möglich ist (weitere Informationen).
Die Ausländerbehörde in Cottbus befindet sich in demselben Gebäude wie das Stadtbüro. Bitte gehen Sie spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres Visums (dies gilt vor allem für Doktoranden/innen ohne Arbeitsvertrag) zur Ausländerbehörde.
Terminvergabe: Schreiben Sie der Ausländerbehörde Cottbus eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (z.B. Aufenthaltsgenehmigung beantragen, Aufenthaltstitel verlängern) und Terminwunsch an: auslaenderbehoerde(at)cottbus.de. Ihnen wird dann zeitnah ein Termin mitgeteilt.
Sie können auch das Online-Formular zur Terminbuchung nutzen. Ihnen wird daraufhin eine automatisierte E-Mail geschickt. Um den Termin zu bestätigen, klicken Sie bitte innerhalb einer Stunde auf den Bestätigungs-Link in der E-Mail.
Es können unterschiedliche Gebühren für den Aufenthaltstitel entstehen, das hängt vom Aufenthaltszweck und Aufenthaltstitel ab.
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern wollen, sollten Sie das mindestens einen Monat vor dessen Ablauf beantragen.
Sollte sich der Zweck Ihres Aufenthaltes ändern, müssen Sie das der Ausländerbehörde mitteilen.
Dokumente, die Sie in der Regel zur Beantragung eines Aufenthaltstitels mitbringen müssen:
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (im Welcome Centre erhältlich)
- „Meldebescheinigung“ des Stadtbüros
- gültiger Pass oder vergleichbares Ausweisdokument
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis des Aufenthaltszwecks (z.B. Arbeitsvertrag, Aufnahmevereinbarung, Stipendienzusage, Studienbescheinigung)
- Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (z.B. Mietvertrag)
- Für Familienangehörige: Heirats- und Geburtsurkunden in deutscher oder englischer Übersetzung
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Der Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Karte erteilt. Nach der Beantragung des Aufenthaltstitels dauert es ungefähr 4-6 Wochen bis der elektronische Aufenthaltstitel erstellt ist. Sie erhalten dann einen Brief per Post mit einem PIN, mit diesem Brief können Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde abholen.
SERVICE
Wenn Sie Unterstützung bei Behördengängen wünschen, können Sie sich an das Welcome Centre wenden. Wir helfen Ihnen einen Termin zu vereinbaren und können bei Bedarf gerne übersetzen.