Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Aus technischen Gründen können Sie frühestens zwei Tage nach der Anmeldung im Stadtbüro/Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Spätestens sechs Wochen bevor Ihr Visum/Aufenthaltstitel abläuft, sollten Sie einen Termin zur Beantragung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Es können unterschiedliche Gebühren für den Aufenthaltstitel entstehen, das hängt vom Aufenthaltszweck und Aufenthaltstitel ab.
Hinweis: Sollte sich der Zweck Ihres Aufenthaltes (z.B. Ende des Studiums, Jobwechsel) ändern, müssen Sie das der Ausländerbehörde mitteilen.
