Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Aus technischen Gründen können Sie frühestens zwei Tage nach der Anmeldung im Stadtbüro/Einwohnermeldeamt eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Spätestens sechs Wochen bevor Ihr Visum / Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern.
Es können unterschiedliche Gebühren für den Aufenthaltstitel entstehen, das hängt vom Aufenthaltszweck und Aufenthaltstitel ab.
Hinweis: Sollte sich der Zweck Ihres Aufenthaltes (z.B. Ende des Studiums, Jobwechsel) ändern, müssen Sie das der Ausländerbehörde mitteilen.
