Steuern
Aufenthalt mit Stipendium
Ein Aufenthalt mit Stipendium ist in der Regel steuerfrei. Wenn Sie zum Beispiel ein Stipendium vom DAAD oder der Alexander von Humboldt-Stiftung erhalten, ist Ihr Stipendium steuerfrei. Um ganz sicher zu sein, können Sie gerne beim Welcome Centre nachfragen, ob Sie für Ihr Stipendium Steuern bezahlen müssen.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als ein halbes Jahr an der BTU verbringen, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen für das Kalenderjahr besteuert. Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben, wird das Gehalt im Heimatland versteuert. Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrende und Forschende, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, um hier an einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.
