Steuern

Aufenthalt mit Stipendium

Ein Aufenthalt mit Stipendium ist in der Regel steuerfrei. Wenn Sie zum Beispiel ein Stipendium vom DAAD oder der Alexander von Humboldt-Stiftung erhalten, ist Ihr Stipendium steuerfrei. Um ganz sicher zu sein, können Sie gerne beim Welcome Centre nachfragen, ob Sie für Ihr Stipendium Steuern bezahlen müssen.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als ein halbes Jahr an der BTU verbringen, werden Sie grundsätzlich in Deutschland nach Ihrem insgesamt weltweit erwirtschafteten Einkommen und Vermögen für das Kalenderjahr besteuert. Wenn Sie weniger als ein halbes Jahr bleiben, wird das Gehalt im Heimatland versteuert. Mit einigen Ländern gibt es die Vereinbarung, dass Hochschullehrende und Forschende, die für höchstens zwei Jahre nach Deutschland kommen, um hier an einer öffentlichen Forschungseinrichtung zu forschen, ihre Steuern im Heimatland zahlen können.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen und von Ihrem Arbeitgeber (BTU) direkt an den Staat bezahlt. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt vom Einkommen, dem Familienstand sowie der Steuerklasse ab und steigt mit zunehmenden Einkommen progressiv an.

Kirchensteuer

Bei der Anmeldung im Stadtbüro können Sie gefragt werden, ob Sie Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche sind. Diese Daten werden dann an das Finanzamt gesendet und Ihr Arbeitgeber zieht die Kirchensteuer von Ihrem Gehalt ab. In Cottbus/Senftenberg (Bundesland Brandenburg) beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommenssteuer.

Doppelbesteuerung

Um zu verhindern, dass Ausländer/innen gleichzeitig in Deutschland und ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es mit vielen Ländern das so genannte Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen regelt genau, in welchem Land die Steuern bezahlt werden müssen.

Steuererklärung

In Deutschland ist nicht jeder verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Eine Prüfung lohnt auf jeden Fall, da es sein kann, dass Sie einen Teil der gezahlten Steuern zurückerhalten können. Das deutsche Steuerrecht ist sehr kompliziert und sehr umfangreich. Das Welcome Centre kann Ihnen deshalb nur die grundlegenden Fragen zur Einkommenssteuer erklären. Wir können Ihnen aber gerne dabei helfen, einen Steuerberater für Sie zu finden, der die Einkommenssteuererklärung für Sie macht.

Die steuerliche Identifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) benötigen Sie für alle Angelegenheiten in Bezug auf Steuern und das Finanzamt. Nachdem Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Stadtbüro) angemeldet haben, erhalten Sie 1-3 Wochen später automatisch per Post ein Schreiben, das Ihre persönliche 11-stellige IdNr enthält. Diese bleibt für Ihr ganzes Leben gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug.

Sollten Sie einen Arbeitsvertrag mit der BTU aufnehmen, müssen Sie der Personalabteilung Ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen.