Religion

Das deutsche Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Freiheit des Glaubens. Deshalb darf jeder Mensch seine Religion frei wählen und ausüben. Es ist ebenso erlaubt, keiner religiösen Gemeinschaft anzugehören, aus einer Kirche auszutreten oder den Glauben zu wechseln.

In Cottbus und Senftenberg ist eine Vielzahl von Kirchen und religiösen Gemeinschaften angesiedelt. Kirchen in Deutschland sind meist Architekturdenkmale aus verschiedenen Epochen und auch kulturelle Zentren, wo neben Gottesdiensten auch Veranstaltungen wie Orgelkonzerte, Chor- und Kammermusiken sowie Ausstellungen zu kirchlichen und gesellschaftlichen Anlässen stattfinden.