Anmeldung beim Stadtbüro

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen, bzw. für alle Gäste, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Cottbus bzw. Senftenberg müssen Sie sich und alle mitgereisten Familienmitglieder im „Stadtbüro“ (Einwohnermeldeamt) anmelden. Sie werden bei der Anmeldung auch nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt. Dies liegt daran, dass Religionsgemeinschaften in Deutschland Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen lassen können. Dort erhalten Sie die Meldebescheinigung, die Sie z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • die Wohnungsgeberbestätigung Ihres/r Vermieters/in
  • Ihren Pass/Ausweis

Stadtbüro Cottbus
Für die Terminvereinbarung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Einwohnermeldeamt Senftenberg
Servicezeiten im Einwohnermeldeamt:
Montag: 9-12 I 13-16 Uhr
Dienstag: 9-12 I 13-18 Uhr
Donnerstag: 9-12 I 13-16:30 Uhr

Umzug

Sollten Sie innerhalb Cottbus oder Senftenberg umziehen, denken Sie bitte daran, dass Sie Ihre neue Adresse im Stadtbüro innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug mitteilen müssen. Hierzu müssen Sie wieder Ihren Pass und die Wohnungsgeberbestätigung mitbringen.