Anmeldung beim Stadtbüro
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen, bzw. für alle Gäste, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Cottbus bzw. Senftenberg müssen Sie sich und alle mitgereisten Familienmitglieder im „Stadtbüro“ (Einwohnermeldeamt) anmelden. Sie können bei der Anmeldung auch nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt werden. Dies liegt daran, dass Religionsgemeinschaften in Deutschland Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen lassen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie direkt die Meldebescheinigung, die Sie z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- die Wohnungsgeberbestätigung Ihres/r Vermieters/in
- Ihren Pass/Ausweis
- falls vorhanden: Ihren elektronischen Aufenthaltstitel
- Gehen Sie auf folgende Homepage
- Anschließend können Sie über einen der drei Unterpunkte einen Termin buchen: „Stadtbüro / Erdgeschoss“, „Stadtbüro / 2.Obergeschoss, Raum 2.131“ oder „Stadtbüro / 2. Obergeschoss, Raum 2.130“
- Wählen Sie bei „Stadtbüro“ die Zahl 1 aus und klicken auf „Weiter“ danach müssen Sie erneut auf „Weiter“ klicken
- Danach können Sie einen Tag und eine Uhrzeit auswählen (Tipp: sollten über „Stadtbüro / Erdgeschoss“ keine Termine verfügbar sein oder erst späte Termine angeboten werden, dann versuchen Sie es über „Stadtbüro / 2.Obergeschoss, Raum 2.131“ oder „Stadtbüro / 2. Obergeschoss, Raum 2.130“)
- Klicken Sie auf „Ja“, geben Ihre persönlichen Daten an, akzeptieren die Datenschutzhinweise und klicken auf „Reservieren“
- Sie erhalten dann automatisch eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link, auf den Sie innerhalb einer Stunde klicken müssen, um den Termin zu buchen.
Hinweis: Je nach Situation werden kurzfristig montags und donnerstags zwischen 8-9 Uhr weitere Termine zur Buchung freigeschalten.
Weitere Informationen zur Anmeldung
Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie einen Steuerklassenwechsel beim Finanzamt beantragen möchten oder die Anerkennung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug (z.B. § 30 AufenthG) notwendig ist. Hierzu können Sie beim Stadtbüro/Einwohnermeldeamt einen Termin vereinbaren und die hierfür notwendigen Unterlagen einreichen. In der Regel müssen Sie die folgenden Unterlagen vorlegen: die originale Heiratsurkunde, eine deutsche Übersetzung davon sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen (z.B. Geburtsurkunden mit deutschen Übersetzungen). Welche Dokumente in Ihrem Fall benötigt werden, können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Wenn Sie in Cottbus gemeldet sind, können Sie das Standesamt kontaktieren. Der Anerkennungsprozess dauert ungefähr drei Wochen. Nach der Anerkennung erhalten Sie die Unterlagen wieder zurück und Sie sollten sich eine erweiterte Meldebescheinigung mit Nennung Ihres Ehemannes/Ihrer Ehefrau und dem Familienstand ausstellen lassen. Erst danach können Sie den Steuerklassenwechsel beantragen. Weitere Informationen hierzu können Sie gerne im Welcome Centre nachfragen.
Wenn Sie innerhalb von Cottbus oder Senftenberg bzw. innerhalb Deutschlands umziehen, denken Sie bitte daran, Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Stadtbüro mitzuteilen. Hierzu müssen Sie wieder Ihren Pass und die Wohnungsgeberbestätigung (und falls vorhanden Ihren elekronischen Aufenthaltstitel) mitbringen.
