Anmeldung beim Stadtbüro
In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen, bzw. für alle Gäste, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Cottbus bzw. Senftenberg müssen Sie sich und alle mitgereisten Familienmitglieder im „Stadtbüro“ (Einwohnermeldeamt) anmelden. Sie können bei der Anmeldung auch nach Ihrer Religionszugehörigkeit gefragt werden. Dies liegt daran, dass Religionsgemeinschaften in Deutschland Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen lassen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie direkt die Meldebescheinigung, die Sie z.B. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
- die Wohnungsgeberbestätigung Ihres/r Vermieters/in
- Ihren Pass/Ausweis
- falls vorhanden: Ihren elektronischen Aufenthaltstitel
