Versicherungen

Sozialversicherung

Eine Sozialversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn man in Deutschland arbeitet. Dazu gehören Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Bei einem Stipendium ist man in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit – mit Ausnahme der Kranken- und Pflegeversicherung

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Sozialversicherung

Die Beiträge für die Sozialversicherung werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Sobald Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben, übernimmt die BTU die für die Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlichen Schritte. Nachdem Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet haben, erhalten Sie von dieser die Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer, die Sie der Personalabteilung der BTU mitteilen müssen. Für die Überweisung der Beiträge zur Sozialversicherung ist der Arbeitgeber (BTU) verantwortlich, er zieht den Betrag bei Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung automatisch ab.

Krankenversicherung

Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Hinzu kommt je nach Krankenkasse ein minimaler Zusatzbeitrag, der ebenfalls zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wird. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind staatlich festgelegt. Unterschiede gibt es in den Bereichen Zusatzbeiträge, Zusatzleistungen, Wahltarife und Kundenservice. Sie können sich frei entscheiden, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sein möchten und müssen dies dann der Personalabteilung mitteilen.

Wenn Sie zu einem Arzt/einer Ärztin oder ins Krankenhaus gehen, werden die anfallenden Kosten direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse verrechnet. Sie müssen beim Arztbesuch also nichts bezahlen! Vor der Behandlung müssen Sie nur Ihre Versichertenkarte zeigen. Wenn Ihr/e Ehepartner/in oder Ihre Kinder mit Ihnen nach Deutschland kommen, können diese unter bestimmten Umständen ohne weitere Kosten mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung). Bei Fragen hierzu, können Sie sich gerne beim Welcome Centre melden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist mit der Krankenversicherung verbunden und wird automatisch mit dieser abgeschlossen. Die Pflegeversicherung hilft den Menschen, die pflegebedürftig sind, also auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Kinderlose Arbeitnehmer/innen zahlen zusätzlich einen minimalen Zuschlag des Bruttogehalts.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates in Deutschland. Gewöhnlich zahlen alle Angestellten einen festen Prozentsatz ihres Gehalts in die gesetzliche Rentenversicherung ein, solange sie angestellt sind. Wenn man mit 65 bzw. 67 Jahren in Rente geht, erhält man eine staatliche Unterstützung (Rente), um die Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Das Rentensystem in Deutschland besteht aus drei Säulen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine berufliche sowie eine private Rentenversicherung.

Staatliche Rentenversicherung
Zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses an der BTU meldet Sie die Personalabteilung bei der Rentenversicherung an. Die Beiträge werden automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und an die Rentenversicherung überwiesen. Der Anteil für die gesetzliche Rentenversicherung wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Betriebliche Rentenversicherung
An der BTU gibt es auch eine betriebliche Altersvorsorge, in der alle Mitarbeiter/innen verpflichtend angemeldet werden. Hier zahlt die BTU als Arbeitgeber und Sie als Angestellte/r einen festgelegten Anteil in die betriebliche Altersvorsorge ein. Der Träger der betrieblichen Altersvorsorge an der BTU ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Auf der Homepage der VBLfinden Sie ausführliche Informationen zur betrieblichen Rentenversicherung.

Arbeitslosenversicherung

Sie bietet einen Versicherungsschutz für erwerbslose Menschen, damit diese während der Arbeitslosigkeit ein gesichertes Einkommen haben. Die Arbeitslosenversicherung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Unfallversicherung

Jede/r Arbeitnehmer/in ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unter den Versicherungsschutz fallen Unfälle, die sich am Arbeitsplatz sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück ereignen. Angestellte der BTU sind bei der Unfallkasse Brandenburg pflichtversichert. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einem Arbeitsunfall – oder bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück – so schnell wie möglich eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen sollten und eine Unfallanzeige (Intranet) machen müssen.

Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag

Sozialversicherung

Sie sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, sie müssen jedoch eine Krankenversicherung abschließen. Diese beinhaltet automatisch die Pflegeversicherung.

Krankenversicherung

Promotionsstudierende, die nicht aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, können sich nur in Ausnahmefällen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Es besteht für Sie aber die Möglichkeit sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Es gibt sehr günstige private Anbieter, die aber meist nicht alle Leistungen wie z.B. Schwangerschaft, Zahnbehandlungen oder psychische Erkrankungen bezahlen. Das Welcome Centre berät Sie gerne, auf was Sie bei privaten Versicherungen achten sollten.

Besonderheit für EU-Staatsangehörige
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur eingeschränkt, weshalb gerade bei längerfristigen Aufenthalten eine zusätzliche Versicherung ratsam sein kann. Die EHIC gilt z.B. nur für notwendige medizinische Leistungen.

Unfallversicherung

Eingeschriebene Studierende sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Sollten Sie jedoch weder an der Universität immatrikuliert sein, noch einen Arbeitsvertrag haben, sind Sie möglicherweise nicht über die Universität versichert und müssen sich gegebenenfalls selbst um eine Unfallversicherung kümmern. Das Welcome Centre kann Sie hierzu gerne individuell beraten.