Checkliste

Bevor Ihr Aufenthalt an der BTU endet und Sie Cottbus/Senftenberg bzw. Deutschland wieder verlassen werden, sollten Sie einige organisatorische Dinge vor Ihrer Abreise beachten. Viele Verträge in Deutschland haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie sollten also schon rechtzeitig mit der Planung Ihrer Abreise beginnen. Die folgende Reihenfolge soll Ihnen bei Ihrem Umzug helfen. Gerne können Sie sich im Welcome Centre zu Ihren individuellen Fragen beraten lassen.

Drei Monate vor der Abreise
  • Kündigen Sie Ihre Wohnung rechtzeitig! Das Welcome Centre kann Sie dabei unterstützen, ein Kündigungsschreiben für Ihre Unterkunft zu erstellen.
  • Klären Sie mit Ihrem/r Vermieter/in frühzeitig, ob Sie Renovierungsarbeiten machen müssen!
  • Bei Umzug ins Ausland: Kündigen Sie gegebenenfalls Ihre private Krankenversicherung. Sollten Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, benachrichtigen Sie diese und gegebenenfalls andere Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung), dass Sie Deutschland verlassen werden.
  •  Melden Sie Ihre Kinder im Kindergarten bzw. in der Schule ab!
  • Kündigen Sie gegebenenfalls Ihren Kabelfernseheranbieter, Ihre deutschen Telefonverträge, Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, Zeitungsabonnements, Mitgliedschaft in Vereinen, …!
  • Überprüfen Sie, ob die Abgabe einer Steuererklärung für Sie sinnvoll oder sogar notwendig ist!
  • Falls Sie einen Arbeitsvertrag mit der BTU hatten und Sozialabgaben gezahlt haben, informieren Sie sich im Welcome Centre über Ihre Rentenversicherungsansprüche.
Kurz vor der Abreise
  • Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tage nach Einzug in die neue Wohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
  • Bei Umzug ins Ausland: Melden Sie Ihre Adresse bei der Stadt Cottbus/Senftenberg ab! Sie erhalten vom Stadtbüro eine Abmeldebestätigung, die Sie für weitere Formalitäten benötigen. Wenn Sie in Cottbus gemeldet sind: Sie können entweder einen Termin beim Stadtbüro buchen (Link). Dies ist frühestens 7 Tage bevor Sie ausziehen möglich. Oder frühestens 7 Tage bevor Sie ausziehen, können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Wohnsitz Abmeldung“ zusammen mit einer Kopie des Passes an das Stadtbüro per E-Mail (stadtbuero(at)cottbus.de) senden. In der E-Mail sollten Sie unbedingt angeben, dass Sie eine Abmeldebestätigung benötigen.
  • Rundfunkbeitrag: Um die Zahlung für den Rundfunkbeitrag zu stoppen, müssen Sie Ihre Wohnung abmelden. Dies können Sie online über folgendes Formular erledigen: Link. Hierfür benötigen Sie die Abmeldebestätigung des Stadtbüros, die Sie im Formular hochladen können.
  • Schließen Sie Ihr Girokonto bei der Bank, sobald Sie es nicht mehr benötigen und Ihre letzte Gehalts-/Stipendienzahlung eingegangen ist.
  • Sie können bei Bedarf bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, ihre Post kann dann an Sie weitergeleitet werden.
  • Last but not least: teilen Sie uns bitte mit, wann Sie Cottbus/Senftenberg und Deutschland verlassen werden und geben Sie uns Ihre neuen Kontaktdaten, damit wir Sie, falls notwendig, in Zukunft weiterhin erreichen können.
Am Umzugstag
  • Schreiben Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser in einem Übergabeprotokoll auf und lassen dieses von ihrem/r Vermieter/in unterschreiben.
  • Je nachdem, was Sie mit ihrem/r Vermieter/in vereinbart haben, kann es sein, dass Sie die Wohnung noch reinigen müssen.
  • Übergeben Sie die leere Wohnung an Ihre/n Vermieter/in und geben Sie die Wohnungsschlüssel zurück.

Erstattung von Rentenbeiträgen

Wenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, können Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge unter Umständen zurückerstatten lassen. Nach einer Wartefrist von zwei Jahren können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge stellen.