Visum

Ihr Visum ist zunächst davon abhängig wie lange, zu welchem Zweck und aus welchem Land Sie nach Deutschland kommen.

Folgende Visakategorien finden im Forschungsbereich die häufigste Anwendung:

Das Welcome Centre berät Sie gerne, welches Visum in Ihrem individuellen Fall am geeignetsten für Sie ist.

Falls Sie während Ihres Forschungsaufenthaltes von Ihrem/r Ehepartner/in oder Kindern begleitet werden, empfiehlt es sich, die Anträge für Sie und Ihre Familienangehörige gleichzeitig zu stellen, auch dann, wenn Ihre Familie erst einige Wochen nach Ihnen einreisen wird.

Das nationale Visum wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgestellt (außer der Aufenthalt ist für eine kürzere Zeit geplant). Nach der Einreise (spätestens ca. 6-8 Wochen bevor Ihr Visum abläuft) müssen Sie auf Grundlage des Visums bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten

Aus EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz

Wissenschaftler/innen aus diesen Staaten sind von der Visumpflicht befreit. Sie benötigen keine gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Ausnahmen von der Visumpflicht

Angehörige einiger Staaten können für Besucheraufenthalte von bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der „Staatenliste zur Visumpflicht“ auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Einreise in Deutschland in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen längeren Aufenthalt beantragen können und spätestens nach 90 Tagen ausreisen müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie lange Sie nach Deutschland kommen möchten, sollten Sie schon in Ihrem Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum für Deutschland beantragen, das einen längeren Aufenthalt erlaubt.

Für britische Staatsangehörige gelten die Schengen-Einreisebestimmungen für von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die Aufenthaltserlaubnis (auch für Aufenthalte über 90 Tage) kann nach der visumfreien Einreise beantragt werden.

Aus allen übrigen Drittländern

Sollten Sie zu einer der oben nicht erwähnten Personengruppen gehören, müssen Sie ein Visum für Deutschland beantragen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum (Kategorie C) für die Einreise. Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum nicht verlängert werden kann und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis im Inland beantragt werden kann. Das heißt für Sie: Spätestens nach Ablauf der 90 Tage müssen Sie ausreisen! Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland finanziell abgesichert sind. Grundsätzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von derzeit mindestens 30.000 Euro erforderlich. Achten Sie darauf, im Antrag für das Schengen-Visum als Aufenthaltszweck „wissenschaftliche Tätigkeit“ oder „Forschung“ anzugeben. Den Antrag können sie hier ausfüllen und ausdrucken. Das Schengen-Visum berechtigt zum freien Reiseverkehr und zum Aufenthalt in allen Staaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, den sogenannten Schengen-Staaten.

Aufenthalte über 3 Monate

Aus EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz

Wissenschaftler/innen aus diesen Staaten sind von der Visumpflicht befreit. Sie benötigen keine gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea, Vereinigtes Königreich und den USA

Wissenschaftler/innen aus diesen Staatenbenötigen kein Visum zur Einreise. Nach Ihrer Einreise müssen Sie aber eine passende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Wenn Sie direkt nach der Einreise in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie vor Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen, das Ihnen die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt.

Aus allen übrigen Drittstaaten

Wissenschaftler/innen aus allen anderen Staaten müssen in der Regel bei der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat in ihrem Heimatland oder Aufenthaltsland ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Wir empfehlen Ihnen das Visum zu beantragen, das Ihnen den weitest gehenden Berechtigungsinhalt ermöglicht. Dies ist zum Beispiel auch davon abhängig, wie viel Sie verdienen oder ob Sie von Ihrer Familie nach Deutschland begleitet werden.

Visumantrag

Auf dem neuen Auslandsportal des Auswärtigen Amtes können Sie sich informieren, ob es in Ihrem Wohnsitzland bereits möglich ist, online ein Visum für Deutschland zu beantragen. Hinweis: Ein Visum zur Forschung (§ 18d AufenthG) kann bisher noch nicht online beantragt werden.

Detaillierte Informationen und Checklisten, welche Unterlagen für die Visumbeantragung einzureichen sind, finden Sie auf der jeweiligen Homepage der deutschen Auslandsvertretung.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente zur Beantragung eines Visums einreichen:

  • Antragsformular (kurzfristiger Aufenthalt, langfristiger Aufenthalt)
  • gültiger Reisepass
  • biometrische Passfotos (35 x 45 mm)
  • Nachweis des Aufenthaltszwecks (z.B. Einladungsschreiben, Aufnahmevereinbarung, Arbeitsplatzangebot, Zulassung zum Promotionsstudium)
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Aufnahmevereinbarung, Stipendienzusage, Sperrkonto)
  • (Reise)Krankenversicherungsnachweis
  • Für Familienmitglieder Heirats- und Geburtsurkunde

Nützliche Hinweise

  • Ein Schengen-Visum kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
  • Denken Sie daran, dass die Beantragung eines Visums in manchen Ländern mehrere Monate dauern kann.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Deutschland gültig ist.
  • Gebührenerlass: Stipendiaten/innen deutscher Stipendiengeber, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten (z.B. DAAD, Alexander von Humboldt-Stiftung), müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren zahlen.