Einen Gast einladen
Wir freuen uns, dass Sie einen Gast an die BTU einladen möchten. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei allen administrativen Fragen. Ein zentraler Punkt bei Nicht-EU-Gästen ist das Visum bzw. der Aufenthaltstitel. Es sollte immer der Aufenthaltstitel beantragt werden, der den weitest gehenden Berechtigungsinhalt ermöglicht. Da dies eine sehr individuelle Einzelfallentscheidung ist, ist es umso wichtiger, dass Sie oder Ihr Gast so früh wie möglich das Welcome Centre kontaktieren/t.
Folgende Aufenthaltstitel finden im Forschungsbereich die häufigste Anwendung:
- § 16b Studium
- § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- § 18g Blaue Karte EU
- § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 18d Forschung
Promotionsstudierende (§ 16b) benötigen für das Visum ein Einladungsschreiben oder einen Zulassungsbescheid. Für die Aufenthaltstitel § 18b, 18b (2) und 18c muss daneben ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Diese Visumsverfahren können sehr kompliziert und langwierig sein. Für das „EU-Forschungsvisum“ (§ 18d) reicht eine Aufnahmevereinbarung.
